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11.12.2012
"BerufsWegBereitung" als Dauerauftrag
"BerufsWegBereitung" als Dauerauftrag - Chancen für Jugendliche verbessern
Die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung im Kanton Basel-Landschaft wird seit 2009 unter dem Begriff "BerufsWegBereitung" (BWB) durchgeführt. BWB ist ein präventives und schulstufenübergreifendes Angebot, das auf einer besonderen Verantwortung der Schulen der Sekundarstufen I und II beruht: Jugendliche mit erhöhtem Risiko den Übertritt aus der Volksschule in die Angebote der Sekundarstufe II nicht zu schaffen, werden früh identifiziert und im Rahmen der BWB ab der zweitletzten Sekundarschulklasse bis zum Lehrabschluss begleitet und bei Bedarf unterstützt. Das Risiko eines gescheiterten Berufseintritts von Jugendlichen kann so vermindert und damit verbundene soziale Folgekosten können verhindert bzw. reduziert werden. Die Landratsvorlage zur definitiven Einführung dieses wichtigen schulischen Präventionsangebotes (ab 2014) hat der Regierungsrat heute zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Idee für die Einrichtung des Case Managements Berufsbildung hat zum Ziel, dass dank professioneller Fallführung, Begleitung und Unterstützung sollen möglichst alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance erhalten, eine berufliche Grundbildung zu absolvieren. Längerfristiges Ziel des Case Managements Berufsbildung ist es, die Abschlussquote auf Sekundarstufe II unter den Jugendlichen auf 95% zu steigern. Weil sich dadurch beträchtliche Einsparungen im Sozialbereich erzielen lassen, sind diese Bestrebungen auch volkswirtschaftlich äusserst sinnvoll.
Um dem Motto "Früh erfassen und nicht aus den Augen verlieren" sind im Kanton Basel-Landschaft die Klassenlehrpersonen erste Ansprechpartner/innen der ihnen anvertrauten Jugendlichen, die bei Bedarf durch speziell geschulte BWB-Fachlehrpersonen der eigenen Schule unterstützt werden. In schwerwiegenden Fällen wird die Fallführung mit der BWB-Leitung koordiniert, die je nach Schulstufe im Amt für Volksschulen (Sek I) oder im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Sek II) angesiedelt ist. Dieses Vorgehen erlaubt eine effiziente Begleitung von Jugendlichen beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und ermöglicht so eine frühzeitige Intervention bei auftauchenden Problemen.
Das Projekt BWB wurde im Sinne der Qualitätssicherung extern evaluiert. Die damit verbundenen Empfehlungen sind bereits umgesetzt.
Nach den positiven Erfahrungen und dem ausgewiesenen Bedarf im Rahmen der fünfjährigen Laufzeit soll die BWB nun ab 2014 als ständiges Angebot eingeführt werden. Dies setzt auch eine Anpassung des Bildungsgesetzes voraus. Der Regierungsrat hat die entsprechende Landratsvorlage an seiner heutigen Sitzung zur Vernehmlassung freigegeben.
vgl. Aktuelle Vernehmlassungen
Die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung im Kanton Basel-Landschaft wird seit 2009 unter dem Begriff "BerufsWegBereitung" (BWB) durchgeführt. BWB ist ein präventives und schulstufenübergreifendes Angebot, das auf einer besonderen Verantwortung der Schulen der Sekundarstufen I und II beruht: Jugendliche mit erhöhtem Risiko den Übertritt aus der Volksschule in die Angebote der Sekundarstufe II nicht zu schaffen, werden früh identifiziert und im Rahmen der BWB ab der zweitletzten Sekundarschulklasse bis zum Lehrabschluss begleitet und bei Bedarf unterstützt. Das Risiko eines gescheiterten Berufseintritts von Jugendlichen kann so vermindert und damit verbundene soziale Folgekosten können verhindert bzw. reduziert werden. Die Landratsvorlage zur definitiven Einführung dieses wichtigen schulischen Präventionsangebotes (ab 2014) hat der Regierungsrat heute zur Vernehmlassung freigegeben.
Die Idee für die Einrichtung des Case Managements Berufsbildung hat zum Ziel, dass dank professioneller Fallführung, Begleitung und Unterstützung sollen möglichst alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance erhalten, eine berufliche Grundbildung zu absolvieren. Längerfristiges Ziel des Case Managements Berufsbildung ist es, die Abschlussquote auf Sekundarstufe II unter den Jugendlichen auf 95% zu steigern. Weil sich dadurch beträchtliche Einsparungen im Sozialbereich erzielen lassen, sind diese Bestrebungen auch volkswirtschaftlich äusserst sinnvoll.
Um dem Motto "Früh erfassen und nicht aus den Augen verlieren" sind im Kanton Basel-Landschaft die Klassenlehrpersonen erste Ansprechpartner/innen der ihnen anvertrauten Jugendlichen, die bei Bedarf durch speziell geschulte BWB-Fachlehrpersonen der eigenen Schule unterstützt werden. In schwerwiegenden Fällen wird die Fallführung mit der BWB-Leitung koordiniert, die je nach Schulstufe im Amt für Volksschulen (Sek I) oder im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Sek II) angesiedelt ist. Dieses Vorgehen erlaubt eine effiziente Begleitung von Jugendlichen beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II und ermöglicht so eine frühzeitige Intervention bei auftauchenden Problemen.
Das Projekt BWB wurde im Sinne der Qualitätssicherung extern evaluiert. Die damit verbundenen Empfehlungen sind bereits umgesetzt.
Nach den positiven Erfahrungen und dem ausgewiesenen Bedarf im Rahmen der fünfjährigen Laufzeit soll die BWB nun ab 2014 als ständiges Angebot eingeführt werden. Dies setzt auch eine Anpassung des Bildungsgesetzes voraus. Der Regierungsrat hat die entsprechende Landratsvorlage an seiner heutigen Sitzung zur Vernehmlassung freigegeben.
vgl. Aktuelle Vernehmlassungen