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Eltern entscheiden neu selbst über Kindergarteneintritt
Ab dem Schuljahr 2021/22 soll die Verantwortung über den regulären oder um ein Jahr verzögerten Eintritt in den Kindergarten ihrer Kinder alleine bei den Erziehungsberechtigten liegen. Eine Abklärung des Entwicklungsstands durch eine Fachperson ist künftig nicht mehr notwendig. Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Kindergarten und die Primarschule angepasst und damit eine entsprechende Motion umgesetzt.
Im Kanton Basel-Landschaft ist die verzögerte Einschulung von Kindern, welche mehr als 15 Tage vor dem Stichdatum geboren sind, bisher nur auf Grundlage eines Gutachtens durch den schulpsychologischen oder jugendpsychiatrischen Dienst (SPD bzw. KJPD) möglich. Im Aargau sowie in Bern und Solothurn entscheiden die Erziehungsberechtigten bereits alleine über den regulären oder verschobenen Kindergarteneintritt ihrer Kinder. Dort werden weiterhin rund 90 Prozent aller Kinder nach dem vollendeten vierten Altersjahr eingeschult.
Fachliche Unterstützung auf Elternwunsch weiterhin verfügbar
Die Erfahrungswerte aus jenen Kantonen zeigen, dass die Eltern ihren Entscheidungsspielraum grundsätzlich verantwortungsvoll nutzen. Deshalb soll die vereinfachte Verschiebung des Kindergarteneintritts ohne externe fachliche Einschätzung ab dem Schuljahr 2021/22 auch im Baselbiet gelten. Um für die Schulen Planungssicherheit zu schaffen, wird im Rahmen des Anmeldeprozesses für den Kindergarten ein vorgängiges Gespräch mit der Schulleitung der Wohngemeinde vorausgesetzt. Im Vorfeld des Entscheids stehen die Fachpersonen von SPD und KJPD auf Wunsch der Erziehungsberechtigten weiterhin kostenlos für eine Konsultation zur Verfügung. Damit setzt der Regierungsrat eine entsprechende Motion um.
Die Gemeinden, auf deren Zuständigkeitsbereich sich diese Anpassung auswirkt, wurden zusammen mit dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), der amtlichen Kantonalkonferenz (AKK), der Schulratspräsidienkonferenz (SRPK), den Schulleitungskonferenzen der Primarstufe (SLK KG/PS), des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB), des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) sowie weiteren Verbänden im Rahmen einer konferenziellen Anhörung einbezogen. Ihrem Bedürfnis nach Gleichbehandlung bzw. einheitlicher Regelung des Prozesses wird in der Verordnung Rechnung getragen.