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18.06.2013
HarmoS-Schulorganisation für Kindergarten und Primarschule geklärt
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Anpassung der unterrichtsorganisatorischen Bestimmungen an die neue Stundentafel in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003 beschlossen. Die Änderungen treten auf den 1. August 2015 in Kraft. Mit den gesetzlichen Anpassungen werden für die Schulen die unterrichtsorganisatorischen Planungsvorgaben für die Umsetzung der Bildungsharmonisierung auf Schuljahresbeginn 2015/16 bestätigt.
Die beschlossenen Änderungen stützen sich ab auf die vom Bildungsrat am 13. Juni 2012 erlassene neue HarmoS- und Lehrplan 21-konforme Stundentafel für die Primarstufe sowie auf die vom Landrat am 7. Februar 2013 beschlossene Veränderung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen am Kindergarten und an der Primarschule von 27 Lektionen zu 50 Minuten auf 28 Lektionen zu 45 Minuten. Angepasst sind in der Verordnung die neue Lektionsdauer von 45 Minuten, die blockzeitengebundenen Unterrichtszeiten am Vormittag und das Unterrichtsende am Nachmittag sowie die Unterrichtsorganisation während den Schulwochen. Ausserdem berücksichtigen die Änderungen besondere Rahmenbedingungen für die wöchentliche Unterrichtszeit am zweijährigen Kindergarten und an der sechsjährigen Primarschule sowie die Anzahl Lektionen, die den Kindergarten- und Primarschulklassen für den Regelunterricht zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zur aktuellen Unterrichtsorganisation einschliesslich des Fremdsprachenunterrichts mit Französisch ab 3. und Englisch ab 5. Primarschulklasse entstehen durch die neue Stundentafel und die Verordnungsanpassungen insgesamt keine Mehrkosten. Für die Übernahme des 6. Primarschuljahres erhalten die Gemeinden eine Kompensationsleistung durch den Kanton.
Den Entwurf für die dafür notwendige Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes hat der Regierungsrat am 21. Mai 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Ebenso führen die Anpassungen nicht zu räumlichen Engpässen. Hingegen benötigt die Einführung des 6. Primarschuljahres zusätzlichen Schulraum. Das Unterrichtspensum für Lehrerinnen und Lehrer des Kindergartens und der Primarschule wird gemäss der vom Landrat bereits beschlossenen Änderung des Personaldekrets auf das Schuljahr 2015/16 bei gleich bleibender Jahresarbeitszeit geändert werden. vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Link: www.bl.ch/bildungsharmonisierung
Die beschlossenen Änderungen stützen sich ab auf die vom Bildungsrat am 13. Juni 2012 erlassene neue HarmoS- und Lehrplan 21-konforme Stundentafel für die Primarstufe sowie auf die vom Landrat am 7. Februar 2013 beschlossene Veränderung der Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen am Kindergarten und an der Primarschule von 27 Lektionen zu 50 Minuten auf 28 Lektionen zu 45 Minuten. Angepasst sind in der Verordnung die neue Lektionsdauer von 45 Minuten, die blockzeitengebundenen Unterrichtszeiten am Vormittag und das Unterrichtsende am Nachmittag sowie die Unterrichtsorganisation während den Schulwochen. Ausserdem berücksichtigen die Änderungen besondere Rahmenbedingungen für die wöchentliche Unterrichtszeit am zweijährigen Kindergarten und an der sechsjährigen Primarschule sowie die Anzahl Lektionen, die den Kindergarten- und Primarschulklassen für den Regelunterricht zur Verfügung gestellt werden. Im Vergleich zur aktuellen Unterrichtsorganisation einschliesslich des Fremdsprachenunterrichts mit Französisch ab 3. und Englisch ab 5. Primarschulklasse entstehen durch die neue Stundentafel und die Verordnungsanpassungen insgesamt keine Mehrkosten. Für die Übernahme des 6. Primarschuljahres erhalten die Gemeinden eine Kompensationsleistung durch den Kanton.
Den Entwurf für die dafür notwendige Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes hat der Regierungsrat am 21. Mai 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Ebenso führen die Anpassungen nicht zu räumlichen Engpässen. Hingegen benötigt die Einführung des 6. Primarschuljahres zusätzlichen Schulraum. Das Unterrichtspensum für Lehrerinnen und Lehrer des Kindergartens und der Primarschule wird gemäss der vom Landrat bereits beschlossenen Änderung des Personaldekrets auf das Schuljahr 2015/16 bei gleich bleibender Jahresarbeitszeit geändert werden. vgl. Chronologische Gesetzessammlung
Link: www.bl.ch/bildungsharmonisierung