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19.06.2013
leitbild_kultur.bl 2013-2017
leitbild_kultur.bl 2013-2017 – klares Bekenntnis zu lebendiger Vielfalt und Partnerschaft
Am 11. Juni 2013 hat der Regierungsrat das leitbild_kultur.bl 2013-2017 genehmigt. Es wird nach der Publikation in der breiten Öffentlichkeit auch als Grundlagenbericht zur Landratsvorlage betreffend ein neues Kulturfördergesetz dienen. Dieses soll nach den Sommerferien in die Vernehmlassung gelangen und nach der Auswertung dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Spätherbst 2013).
Der Auftrag
Der Regierungsrat wurde am 12.11.2009 - parallel zur Beratung resp. Rückweisung des Kulturgesetzes im Landrat - per Motion "Für ein Kulturleitbild Baselland" ( 2009-320 ) mit der Formulierung eines breit abgestützten Kulturleitbilds beauftragt. Dieses soll als inhaltliche, konzeptionelle Grundlage und als Orientierungsrahmen für das zukünftige Kulturgesetz dienen.
Folgende Fragestellungen sollten im Kulturleitbild besonders erörtert werden: die Bedeutung der Kultur(politik) für die Identität des Baselbiets, die Funktion der kommunalen und kantonalen Kultur im regionalen Kontext, die Aufgabenteilung zwischen Privaten, Gemeinden und Kanton, Rahmenbedingungen und Leitlinien für die Unterstützung von regionalen Institutionen ausserhalb des Baselbiets sowie die Abstimmung mit den Kulturgesetzen und -praktiken in den anderen Kantonen und auf eidgenössischer Ebene.
Das Kulturleitbild
Mit der Umsetzung dieses Auftrags wurde die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt. Diese nahm die Aufgabenstellung im Rahmen eines sorgfältigen, arbeitsintensiven und breit abgestützten Prozesses wahr und legt mit dem leitbild_kultur.bl ein umfassendes Ergebnis vor. Im Vordergrund stehen - neben der zeitgemässen inhaltlichen Konzeption des Kulturleitbildes - die breite Evaluation sowie deren Kommunikation in der interessierten und involvierten Öffentlichkeit. Folgende Massnahmen begleiteten den Umsetzungsprozess:
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion präsentiert - nach 1989, 1996, 2002 und 2007 - zum fünften Mal ein Kulturleitbild, das sich an folgenden Parametern orientiert:
a) Prioritäten und Programme der Vision und Strategie des Regierungsrates 2012-2022
b) Eckwerte der Motion "Für ein Kulturleitbild Baselland" ( 2009-320 )
c) Landratsvorlage zum Gesetz über die Kulturförderung ( 2009-134 )
d) Kulturpolitische Prioritäten und Praxis 2007 ff.
Das Kulturleitbild präsentiert in 7 Abschnitten und 5 Anhängen einen kulturpolitischen Tour d'Horizon, formuliert Leitlinien und Prinzipien, Kriterien und Konditionen, schildert aber auch konkret Prioritäten und Programme bis ins Jahr 2017, wie sie sich aus den praktischen und derzeitigen Anforderungen des kulturpolitischen Alltags im Rahmen des finanziellen Handlungs- und Gestaltungsspielraums ergeben.
Das Kulturleitbild soll im Rahmen einer GPS Sonderausgabe publiziert werden.
Parallel zum beschriebenen Prozess und auf der Grundlage der Erkenntnisse sowie Analysen aus dem vorliegenden Kulturleitbild hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion den ursprünglichen Entwurf des Kulturgesetzes (2009) nochmals überarbeitet und den Charakter eines Rahmengesetzes stärker herausgearbeitet. Das hat zur Folge, dass das revidierte Gesetz erneut einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen werden muss. Diese soll im Sommer 2013 stattfinden.
Nächster Schritt: Das Kulturgesetz
Nach der Genehmigung des Kulturleitbildes hat der Regierungsrat die Absicht, dem Landrat zeitnah eine revidierte Landratsvorlage für ein Kulturgesetz zum Entscheid zu unterbreiten. Dazu wird im Spätsommer ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Beratungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und danach im Landrat werden im Spätherbst erwartet.
Am 11. Juni 2013 hat der Regierungsrat das leitbild_kultur.bl 2013-2017 genehmigt. Es wird nach der Publikation in der breiten Öffentlichkeit auch als Grundlagenbericht zur Landratsvorlage betreffend ein neues Kulturfördergesetz dienen. Dieses soll nach den Sommerferien in die Vernehmlassung gelangen und nach der Auswertung dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden (Spätherbst 2013).
Der Auftrag
Der Regierungsrat wurde am 12.11.2009 - parallel zur Beratung resp. Rückweisung des Kulturgesetzes im Landrat - per Motion "Für ein Kulturleitbild Baselland" ( 2009-320 ) mit der Formulierung eines breit abgestützten Kulturleitbilds beauftragt. Dieses soll als inhaltliche, konzeptionelle Grundlage und als Orientierungsrahmen für das zukünftige Kulturgesetz dienen.
Folgende Fragestellungen sollten im Kulturleitbild besonders erörtert werden: die Bedeutung der Kultur(politik) für die Identität des Baselbiets, die Funktion der kommunalen und kantonalen Kultur im regionalen Kontext, die Aufgabenteilung zwischen Privaten, Gemeinden und Kanton, Rahmenbedingungen und Leitlinien für die Unterstützung von regionalen Institutionen ausserhalb des Baselbiets sowie die Abstimmung mit den Kulturgesetzen und -praktiken in den anderen Kantonen und auf eidgenössischer Ebene.
Das Kulturleitbild
Mit der Umsetzung dieses Auftrags wurde die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt. Diese nahm die Aufgabenstellung im Rahmen eines sorgfältigen, arbeitsintensiven und breit abgestützten Prozesses wahr und legt mit dem leitbild_kultur.bl ein umfassendes Ergebnis vor. Im Vordergrund stehen - neben der zeitgemässen inhaltlichen Konzeption des Kulturleitbildes - die breite Evaluation sowie deren Kommunikation in der interessierten und involvierten Öffentlichkeit. Folgende Massnahmen begleiteten den Umsetzungsprozess:
- Die "Tagsatzung_kultur.bl" am 7. Mai 2011 in Liestal im Rahmen eines vielfältig und repräsentativ angelegten Diskussionsforums über wichtige kulturpolitische Themen und Fragen aus der Motion. Alle Ergebnisse dieser Diskussionsplattform wurden aufgezeichnet und lieferten wertvolle Inputs für die Erarbeitung des Kulturleitbilds.
- Verschiedene Inputs und Fragestellungen zum Thema Kulturpolitik im Baselbiet auf dem Internet. Die Debatten wurden über die Tagsatzung hinaus weitergeführt.
- Eine unter dem Titel WHO IS WHO in der Kunst- und Kulturszene im ganzen Baselbiet gross angelegte Auslegeordnung und Übersicht über das Selbstverständnis, die organisatorischen und materiellen Konditionen sowie Programm und Publikum.
- Die Lancierung der Marke GPS kultur.bl mit einem drei Mal pro Jahr erscheinenden Kulturmagazin (Print / Auflage 10'000) zu wichtigen, über die Tagesaktualität hinausweisenden Themen, Personen und Projekten zur Kultur im Baselbiet sowie einer elektronischen Standpunkte-Plattform (Web / ca. 3'600 User).
- Eine Vergleichsstudie zu den aktuellen kulturpolitischen Verhältnissen in anderen Kantonen mit ähnlichen Strukturen und Gegebenheiten wie der Kanton Basel-Landschaft (Agglomeration, Bevölkerung, Bildungswesen, Mobilität, Tradition).
Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion präsentiert - nach 1989, 1996, 2002 und 2007 - zum fünften Mal ein Kulturleitbild, das sich an folgenden Parametern orientiert:
a) Prioritäten und Programme der Vision und Strategie des Regierungsrates 2012-2022
b) Eckwerte der Motion "Für ein Kulturleitbild Baselland" ( 2009-320 )
c) Landratsvorlage zum Gesetz über die Kulturförderung ( 2009-134 )
d) Kulturpolitische Prioritäten und Praxis 2007 ff.
Das Kulturleitbild präsentiert in 7 Abschnitten und 5 Anhängen einen kulturpolitischen Tour d'Horizon, formuliert Leitlinien und Prinzipien, Kriterien und Konditionen, schildert aber auch konkret Prioritäten und Programme bis ins Jahr 2017, wie sie sich aus den praktischen und derzeitigen Anforderungen des kulturpolitischen Alltags im Rahmen des finanziellen Handlungs- und Gestaltungsspielraums ergeben.
Das Kulturleitbild soll im Rahmen einer GPS Sonderausgabe publiziert werden.
Parallel zum beschriebenen Prozess und auf der Grundlage der Erkenntnisse sowie Analysen aus dem vorliegenden Kulturleitbild hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion den ursprünglichen Entwurf des Kulturgesetzes (2009) nochmals überarbeitet und den Charakter eines Rahmengesetzes stärker herausgearbeitet. Das hat zur Folge, dass das revidierte Gesetz erneut einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen werden muss. Diese soll im Sommer 2013 stattfinden.
Nächster Schritt: Das Kulturgesetz
Nach der Genehmigung des Kulturleitbildes hat der Regierungsrat die Absicht, dem Landrat zeitnah eine revidierte Landratsvorlage für ein Kulturgesetz zum Entscheid zu unterbreiten. Dazu wird im Spätsommer ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die Beratungen in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und danach im Landrat werden im Spätherbst erwartet.