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29.01.2013
Verankerung der Kinder- und Jugendförderung auf Bundesebene
Der Regierungsrat begrüsst die Verankerung der Kinder- und Jugendförderung auf Bundesebene
In seiner Vernehmlassung an den Bund zur Parlamentarischen Initiative "Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz" unterstützt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Schaffung eines Verfassungsartikels für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz mit dem Ziel, die Stellung der Kinder und Jugendlichen in der Bundesverfassung zu stärken. Er teilt die Einschätzung des föderalistisch geprägten Systems im benannten Aufgabengebiet sowie den Handlungsbedarf einer verstärkten Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik.
Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung verankert einerseits das Ziel einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik durch Bund und Kantone. Andererseits soll der Bund die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen.
Für Rückfragen: Franziska Gengenbach, Co-Leiterin Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Tel. 061 552 17 90
In seiner Vernehmlassung an den Bund zur Parlamentarischen Initiative "Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz" unterstützt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Schaffung eines Verfassungsartikels für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz mit dem Ziel, die Stellung der Kinder und Jugendlichen in der Bundesverfassung zu stärken. Er teilt die Einschätzung des föderalistisch geprägten Systems im benannten Aufgabengebiet sowie den Handlungsbedarf einer verstärkten Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik.
Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung verankert einerseits das Ziel einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik durch Bund und Kantone. Andererseits soll der Bund die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen.
Für Rückfragen: Franziska Gengenbach, Co-Leiterin Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Tel. 061 552 17 90