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25.06.2013
Vorlage zur Abgeltung der Standardkosten Sonderschulung
Vorlage zur Abgeltung der Standardkosten Sonderschulung durch den Schulträger überwiesen
Der Regierungsrat Basel-Landschaft überweist dem Landrat eine Vorlage zur Abgeltung der Standardkosten bei der kantonal getragenen Sonderschulung durch den Schulträger.
Die Standardkostenabgeltung ist eine Massnahme des Entlastungspakets 12/15 sowie ein wichtiges Steuerungselement und Bestandteil der Landratsvorlage Integrative Schulung, welche dem Landrat 2013 zum Beschluss vorgelegt wird.
Mit dem negativen Volksentscheid zum Entlastungsrahmengesetz am 17. Juni 2012 wurden vier Massnahmen abgelehnt, die den Kanton und die Gemeinden betreffen. Diese werden dem Landrat nun als Einzelvorlagen zum Beschluss unterbreitet. Eine dieser Massnahme betrifft die Abgeltung der Standardkosten bei der kantonal getragenen Sonderschulung durch die Einwohnergemeinden als Trägerinnen des Kindergartens und der Primarschule (Primarstufe).
Nach bisheriger Regelung sind die Gemeinden von den Kosten der Sonderschulung auch auf der von ihnen getragenen Primarstufe vollständig befreit. Ab Schuljahr 2015/16 sollen sie neu die Standardkosten (Kostenteil für das Grund- und Förderangebot) für Schülerinnen und Schüler auf der Primarstufe in Form einer Pauschale übernehmen und als Schulgeld dem Kanton oder der aufnehmenden Gemeinde entrichten. Der Kanton als Träger der Sonderschulung übernimmt ab dem Schuljahr 2015/16 nur noch die Zusatzkosten zur Deckung des verstärkten individuellen Bildungsbedarfs (behindertenspezifische Schulung, Betreuung, Therapie und Fahrdienst).
Aktuell besteht für Schulen und Gemeinden als Schulträgerinnen ein finanzieller Anreiz für die separativen und kostenintensiven Massnahmen der Sonderschulung. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden als Schulträgerinnen unterstreicht die Vorzugslösung der Integrativen Schulung und beseitigt finanzielle Anreize für die Massnahmen der Sonderschulung.
Durch die Übernahme der Standardosten auf der Primarstufe durch die Gemeinden wird der Kanton um ca. 3,5 Mio. Franken jährlich entlastet, beginnend ab Schuljahr 2015/16. Diese Kosten werden zu den Gemeinden verschoben. Die vier Entlastungsmassnahmen, welche Gemeinden und Kanton betreffen, haben aber insgesamt auch eine Entlastungswirkung für die Gemeinden, so dass von einer Kompensation der Gemeinden durch den Kanton für die Aufgaben- und Lastenverschiebung als Folge der Übernahme der Standardkosten abgesehen werden kann.
Link: www.baselland.ch/Bildungsharmonisierung
Der Regierungsrat Basel-Landschaft überweist dem Landrat eine Vorlage zur Abgeltung der Standardkosten bei der kantonal getragenen Sonderschulung durch den Schulträger.
Die Standardkostenabgeltung ist eine Massnahme des Entlastungspakets 12/15 sowie ein wichtiges Steuerungselement und Bestandteil der Landratsvorlage Integrative Schulung, welche dem Landrat 2013 zum Beschluss vorgelegt wird.
Mit dem negativen Volksentscheid zum Entlastungsrahmengesetz am 17. Juni 2012 wurden vier Massnahmen abgelehnt, die den Kanton und die Gemeinden betreffen. Diese werden dem Landrat nun als Einzelvorlagen zum Beschluss unterbreitet. Eine dieser Massnahme betrifft die Abgeltung der Standardkosten bei der kantonal getragenen Sonderschulung durch die Einwohnergemeinden als Trägerinnen des Kindergartens und der Primarschule (Primarstufe).
Nach bisheriger Regelung sind die Gemeinden von den Kosten der Sonderschulung auch auf der von ihnen getragenen Primarstufe vollständig befreit. Ab Schuljahr 2015/16 sollen sie neu die Standardkosten (Kostenteil für das Grund- und Förderangebot) für Schülerinnen und Schüler auf der Primarstufe in Form einer Pauschale übernehmen und als Schulgeld dem Kanton oder der aufnehmenden Gemeinde entrichten. Der Kanton als Träger der Sonderschulung übernimmt ab dem Schuljahr 2015/16 nur noch die Zusatzkosten zur Deckung des verstärkten individuellen Bildungsbedarfs (behindertenspezifische Schulung, Betreuung, Therapie und Fahrdienst).
Aktuell besteht für Schulen und Gemeinden als Schulträgerinnen ein finanzieller Anreiz für die separativen und kostenintensiven Massnahmen der Sonderschulung. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden als Schulträgerinnen unterstreicht die Vorzugslösung der Integrativen Schulung und beseitigt finanzielle Anreize für die Massnahmen der Sonderschulung.
Durch die Übernahme der Standardosten auf der Primarstufe durch die Gemeinden wird der Kanton um ca. 3,5 Mio. Franken jährlich entlastet, beginnend ab Schuljahr 2015/16. Diese Kosten werden zu den Gemeinden verschoben. Die vier Entlastungsmassnahmen, welche Gemeinden und Kanton betreffen, haben aber insgesamt auch eine Entlastungswirkung für die Gemeinden, so dass von einer Kompensation der Gemeinden durch den Kanton für die Aufgaben- und Lastenverschiebung als Folge der Übernahme der Standardkosten abgesehen werden kann.
Link: www.baselland.ch/Bildungsharmonisierung