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Finanzausgleich 2019: Empfängergemeinden erhalten 74 Mio. Franken
Der Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2019 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen 68,4 Mio. Franken für den Ressourcenausgleich, während die Empfängergemeinden 73,9 Mio. Franken erhalten. Die Differenz von 5,5 Mio. Franken wird dem Ausgleichsfonds entnommen. Der Kanton entrichtet den Gemeinden zusätzlich 22,7 Mio. Franken als Lastenabgeltung.
Im Jahr 2019 bezahlen die 18 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau von 2‘650 Franken insgesamt 68,4 Mio. Franken für den Ressourcenausgleich. Die 68 Empfängergemeinden mit einer Steuerkraft unter 2‘650 Franken erhalten 73,9 Mio. Franken. Die Differenz von 5,5 Mio. Franken wird aus dem Ausgleichsfonds entnommen. Das Ausgleichsniveau für die Jahre 2019–2021 hat der Regierungsrat unter Berücksichtigung dieser Fondsentnahme festgelegt. Zudem werden die Übergangsbeiträge von 2 Mio. Franken aus dem Ausgleichsfonds finanziert. Dadurch wird der hohe Bestand des Ausgleichsfonds auf 5,7 Mio. Franken abgebaut.
Lastenausgleich durch den Kanton
Der Kanton leistet zusätzlich zum horizontalen Ressourcenausgleich unter den Gemeinden einen vertikalen Ausgleich in Form von Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen für das Jahr 2019 knapp 22,7 Mio. Franken. Sie sind für diejenigen Einwohnergemeinden, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen einer Einwohnergemeinde bemessen sich nicht an deren effektiven Kosten, sondern an demografischen und geografischen Indikatoren.
Neue Solidaritätsbeiträge
Erstmals im Jahr 2019 erhalten Gemeinden einen Solidaritätsbeitrag, deren Sozialhilfequote mehr als 130 % des kantonalen Durchschnitts beträgt. Im Jahr 2019 profitieren davon 10 Gemeinden. Die Solidaritätsbeiträge werden von allen Gemeinden mit 10 Franken pro Einwohner finanziert. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde am 10. Februar 2019 vom Baselbieter Volk als Gegenvorschlag zur Sozialausgleichsinitiative beschlossen.
> Die Zahlen der einzelnen Gemeinden sind online publiziert.
Gemäss § 134 der Baselbieter Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicher und schafft damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden. Mit der aktuellen Verfügung hat der Regierungsrat den Ressourcen- und den Lastenausgleich für das Jahr 2019 festgelegt.