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03.09.2019
Gemeinderat Titterten: Beschlussfähigkeit wiederhergestellt
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Ausnahmebewilligung für die Gemeinde Titterten erteilt und damit die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats wiederhergestellt.
Nach dem Rücktritt von zwei Gemeinderäten war der Gemeinderat vorübergehend nicht mehr beschlussfähig gewesen. Mit der Ausnahmebewilligung ist nun sichergestellt, dass der momentan zweiköpfige Gemeinderat seine Aufgaben erfüllen kann. Die Ausnahmebewilligung gilt bis zur Urnenwahl vom 20. Oktober 2019, an der die drei freien Sitze besetzt werden sollen. Sollte der Gemeinderat nach dieser Wahl noch nicht beschlussfähig sein, hat er ein neues Gesuch um Ausnahmebewilligung einzureichen.