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19.11.2019
Regierungsrat nimmt Stellung zu neuem Adressdienstgesetz des Bundes
Ein gesamtschweizerisches Adressregister würde vielen Dienststellen im Kanton Vorteile bringen. Der Regierungsrat hat jedoch Zweifel daran, dass der Bund in diesem Bereich über die nötige Rechtsetzungskompetenz verfügt.
Im Rahmen einer Vernehmlassung des Bundes nimmt der Regierungsrat Stellung zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG).
Vorteile für Dienststellen des Kantons
Der Regierungsrat begrüsst es grundsätzlich, dass auf Bundesebene ein Adressregister aufgebaut werden soll und dass dieses eine eigene gesetzliche Grundlage erhält. Dieses eidgenössische Register hilft bei der überkantonalen Personen- oder Adresssuche, mit welcher viele Dienststellen des Kantons beschäftigt sind. Der Zugriff auf ein gesamtschweizerisches Adressregister würde beispielsweise verschiedenen Abteilungen des Kantonalen Industrie-, Gewerbe- und Arbeitsamts (KIGA) massgebliche Vorteile bringen.
Des Weiteren begrüsst der Regierungsrat, dass die benötigten Daten nicht neu erhoben werden, sondern dass auf die bestehende Datengrundlage der Statistiklieferung des Bundesamts für Statistik (BFS) abgestellt werden soll.
Zweifel an der Rechtsetzungskompetenz
Dennoch weist der Regierungsrat darauf hin, dass trotz den Ausführungen im «Erläuternden Bericht» gewisse Zweifel an der Rechtsetzungskompetenz des Bundes in diesem Bereich bestehen. Im Falle eines Fehlens der Rechtsetzungskompetenz muss mit der Errichtung des nationalen Adressregisters gewartet werden, bis eine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt und zudem alle Fragen aus Sicht der Informationssicherheit gelöst sind.
> Vernehmlassung an den Bund