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Vergütungs- und Verzugszinssätze 2020 bleiben unverändert
Der Regierungsrat hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2020 bei 0,2 Prozent zu belassen. Ebenfalls unverändert wird der Verzugszins weiterhin 6 Prozent betragen.
Mit Blick auf die weiterhin sehr tiefen Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins von 0,2 Prozent für Steuervorauszahlungen nach wie vor attraktiv. Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Zinsgutschrift nicht besteuert wird. Ein attraktiver Vergütungszinssatz soll für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Anreiz bieten, die Steuern frühzeitig zu bezahlen und dem Kanton zur nötigen Liquidität zu verhelfen. Auf eine Senkung des Vergütungszinssatzes verzichtet der Regierungsrat auch, um die Differenz zwischen Vergütungs- und Verzugszins nicht zu erhöhen; diese beträgt zurzeit 5,8 Prozentpunkte.
Der Verzugszins wird somit weiterhin 6 Prozent betragen. Da Verzugszinsen von den Steuern abgezogen werden können, ist die effektive Zinsbelastung tiefer. Verzugszinsen werden nur in Rechnung gestellt, wenn die steuerpflichtigen Personen ihre Vorausrechnungen oder die definitiv veranlagten Steuern nicht fristgerecht bezahlen.
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100. Geburtstag
Am Freitag, 13. Dezember 2019, feiert Irma Theresia Glanzmann aus Laufen ihren 100. Geburtstag. Eine Delegation, bestehend aus Landratspräsident Peter Riebli, Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich und Staatsweibel Daniel Hofer, wird am Freitag der Jubilarin die Glückwünsche des Regierungsrats überbringen.
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