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Einführung der finanzpolitischen Reserve für Einwohnergemeinden
Die Baselbieter Einwohnergemeinden werden bereits mit dem Rechnungsjahr 2019 finanzpolitische Reserven bilden können. Der Regierungsrat hat dazu die entsprechende Anpassung der Gemeinderechnungsverordnung beschlossen.
Mit der finanzpolitischen Reserve soll die finanzpolitische Steuerung der Gemeinden erleichtert werden. In guten Zeiten kann nun eine finanzielle Reserve für schlechte Zeiten gebildet werden. Bis anhin diente der ordentliche Bilanzüberschuss (Eigenkapital) als Reserve für schlechte Zeiten. Zudem konnten die Gemeinden Vorfinanzierungen für geplante Investitionen bilden. Neu erhalten die Gemeinden damit ein zusätzliches Instrument zur finanzpolitischen Steuerung: Eine Einlage in die finanzpolitische Reserve verschlechtert das ausgewiesene Jahresergebnis und eine Entnahme verbessert es entsprechend.
Der Regierungsrat hat dazu die Gemeinderechnungsverordnung angepasst. Er setzt damit die überwiesene Motion 2017/651 um. Die Neuregelung ist bereits beim Rechnungsabschluss 2019 möglich.