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Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen mit Ausnahmebewilligungen möglich
Der Regierungsrat kann bei überwiegendem öffentlichen Interesse und Vorliegen eines Schutzkonzepts die Durchführung von Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen bewilligen. Damit können demokratische Prozesse auch auf Gemeindeebene wiederaufgenommen werden. Die Legislativorgane der Landeskirchen werden gleichbehandelt. Ausserdem beschliesst der Regierungsrat die Fristverlängerung für die Genehmigung der Jahresrechnung 2019.
Seit dem 17. März 2020 ist die Durchführung von Veranstaltungen in der Schweiz aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich verboten. Ausnahmen können nur unter restriktiven Bedingungen bewilligt werden. Dies konkretisiert der Regierungsrat mit seinem heutigen Beschluss für Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen. Ihm liegen bereits Gesuche aus Liestal, Pratteln, Allschwil, Reinach und Binningen vor, die in den nächsten Tagen geprüft werden.
Öffentliches Interesse und Schutzkonzept
Gesuchstellende Gemeinden haben ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchführung der Veranstaltung geltend zu machen. Ein solches ist gegeben bei dringlichen Geschäften sowie bei Beschlüssen betreffend Investitionen und im Rahmen von laufenden Projekten. Zudem muss ein vollständiges Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des BAG vorliegen. Um den Gesuchstellenden das Erstellen eines Schutzkonzepts zu erleichtern, stellt ihnen der Regierungsrat ein Musterkonzept zur Verfügung.
Planungs- und Investitionssicherheit
Mit dieser Konkretisierung soll der aufgrund des Veranstaltungsverbots stetig zunehmende Druck auf die Gemeinden reduziert werden. Ihnen soll ein Minimum an Planungssicherheit geboten und dadurch ihrem Bedürfnis an der Aufrechterhaltung der demokratischen Prozesse entsprochen werden. Zudem erachtet es der Regierungsrat als wichtig, dass Gemeinden - insbesondere vor dem Hintergrund der momentanen wirtschaftlichen Lage - Investitionen tätigen und laufende Projekte weiterführen können.
Fristverlängerung Jahresrechnung
Der Regierungsrat erstreckt die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 für Gemeinden, welche bis Ende Juni keine Gemeindeversammlung oder Einwohnerratssitzung durchführen, bis zum 30. September 2020.
Gleichbehandlung der Landeskirchen
Als öffentlich-rechtliche Körperschaften sind die Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft bezüglich ihrer Legislativorgane mit den Gemeinden vergleichbar. Deshalb kommen die beschlossenen Regelungen auch für die Legislativorgane der evangelisch-reformierten, der römisch-katholischen und der christkatholischen Landeskirche zur Anwendung.