Der Regierungsrat hat das Gesuch des Gemeinderats Schönenbuch für eine Ausnahmebewilligung betreffend dessen Beschlussfähigkeit gutgeheissen. Somit ist sichergestellt, dass der momentan zweiköpfige Gemeinderat seine Aufgaben erfüllen kann, bis zu den für den 13. Dezember 2020 angesetzten Wahlen zur Besetzung der insgesamt drei freien Sitze im Gemeinderat.
Kann durch diese Wahlen die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats nicht wiederhergestellt werden, muss ein erneutes Gesuch für eine Ausnahmebewilligung eingereicht werden.