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Baselbieter Härtefallhilfen: Bald 25 Millionen Franken ausbezahlt
Der Regierungsrat hat die siebte Tranche der Corona-Härtefallhilfen verabschiedet. Er bewilligte damit 30 weitere Gesuche und gab 1,8 Millionen Franken zur Auszahlung und 0,5 Millionen Franken als Bürgschaften frei. Insgesamt hat die Regierung nun bereits 450 Gesuche und bald 25 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben.
Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Gut ein Monat später wird nun bereits die siebte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 30 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 1'806’212 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 306'062 Franken. Mit der Tranche 7 wurden auch 21 Gesuche abgelehnt. Die siebte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge |
Bürgschaften |
Tranche 1 |
12 |
2 |
10 |
0 |
3 |
825’618 |
|
Tranche 2 |
20 |
19 |
1 |
0 |
0 |
1'024'818 |
|
Tranche 3 |
47 |
40 |
7 |
0 |
1 |
4'596'622 |
|
Tranche 4 |
66 |
57 |
7 |
2 |
0 |
4'086'943 |
179'984 |
Tranche 5 |
127 |
118 |
9 |
0 |
14 |
7'183'967 |
|
Tranche 6 |
71 |
44 |
26 |
1 |
38 |
4'861’731 |
7’440 |
Tranche 7 |
30 |
24 |
3 |
3 |
21 |
1'806’212 |
306’062 |
Total |
373 |
304 |
63 |
6 |
77 |
24'385’911 |
493’486 |
Bisher wurden 450 Gesuche bearbeitet und entschieden.
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532, LRB 664). Am 28. Januar 2020 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 54,75 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12, siehe LRB Nr. 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Bearbeitung, Überprüfung und Abwicklung der Gesuche benötigt. Vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte zu der vom Bundesrat am 27. Januar 2021 in Aussicht gestellten Aufstockung des Härtefallprogramms von 2,5 auf 5 Milliarden Franken, erhöht sich der Ausgabenbetrag um weitere 77,5 Millionen Franken auf 132,25 Millionen Franken. Insgesamt umfasst das Baselbieter Härtefallprogramm also 155 Millionen Franken. Davon werden 111,5 Millionen Franken vom Bund und 43,5 Millionen Franken vom Kanton finanziert.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch