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Baselbieter Härtefallhilfen: Auszahlungen gehen auch im Mai weiter
Der Regierungsrat hat bis Ende April über 50 Millionen Franken an Corona-Härtefallhilfen ausbezahlt. Die Auszahlungen gehen nun im Mai weiter mit der Tranche 13, die 14 bewilligte Gesuche und weitere 27 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe umfasst. 10 Gesuche sind abgelehnt worden.
Diese Woche wird nun bereits die Tranche 13 der Corona-Härtefallhilfen ausbezahlt. Diese umfasst 14 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 670’646 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 99’140 Franken. Mit der Tranche 13 wurden auch 10 Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 13 und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge in Franken |
Bürgschaften |
Tranche 12 |
58 |
42 |
13 |
3 |
12 |
4'256’508 |
92’800 |
Tranche 13 |
14 |
6 |
7 |
1 |
10 |
670’646 |
99’140 |
Total |
648 |
487 |
139 |
22 |
184 |
51'292’212 |
1'772’370 |
Bisher wurden 832 Gesuche bearbeitet und entschieden.
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021.
Nachzahlungen |
Anzahl |
In Franken |
Nachzahlungen 4. Mai 2021 |
27 |
289’118 |
Berücksichtigung der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats ab 19. April 2021
Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, dass Restaurants ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen können. In seiner Medienmitteilung dazu hält der Bundesrat jedoch fest, dass viele Gastronomiebetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche wie bisher fortgeführt wird. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch nach dem 19. April 2021 als geschlossen. Der Monat April wird mit den laufenden Nachzahlungen bereits abgegolten. Für den Mai folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch