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Baselbieter Härtefallhilfen: Jetzt bei 60 Millionen Franken
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen jetzt bei 60 Millionen Franken. Die Auszahlungen gehen diese Woche weiter trotz des verlängerten Wochenendes mit der Tranche 15. Diese umfasst 2 neu bewilligte Gesuche und weitere 243 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe umfasst.
Die Tranche 15 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 2 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 24’863 Franken. Bürgschaften gibt es in dieser Tranche keine. Mit der Tranche 15 wurden auch 3 Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 15 und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge in Franken |
Bürgschaften |
Tranche 13 |
14 |
6 |
7 |
1 |
10 |
670’646 |
99’140 |
Tranche 14 |
22 |
10 |
10 |
2 |
5 |
3'244'900 |
201'600 |
Tranche 15 |
2 |
2 |
0 |
0 |
3 |
24’863 |
0 |
Total |
672 |
499 |
149 |
24 |
175 |
54'959’090 |
1'973'970 |
Bisher wurden 847 Gesuche bearbeitet und entschieden. Die À-fonds-perdu-Beiträge und die Nachzahlungen belaufen sich auf 57'988'384 Franken. Dazu kommen Bürgschaften von 1'973'970 Franken.
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021.
Nachzahlungen |
Anzahl |
In Franken |
Nachzahlungen 18. Mai 2021 |
243 |
3'029’294 |
Berücksichtigung der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats ab 19. April 2021
Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, dass Restaurants ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen können. In seiner Medienmitteilung dazu hält der Bundesrat jedoch fest, dass viele Gastronomiebetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche wie bisher fortgeführt wird. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch nach dem 19. April 2021 als geschlossen. Der Monat April wird mit den laufenden Nachzahlungen bereits abgegolten. Für den Mai folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch