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Baselbieter Härtefallhilfen: nun bei über 71 Millionen Franken
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen jetzt bei über 71 Millionen Franken. Die Auszahlungen gehen diese Woche weiter mit der Tranche 18. Diese umfasst 14 neu bewilligte Gesuche und 14 Nachzahlungen sowie Wiedererwägungen.
Die Tranche 18 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 14 bewilligte Gesuche sowie 14 Nachzahlungen und Wiedererwägungen. Dies entspricht Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 3'120’411 Franken. Mit der Tranche 18 wurden drei Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 18 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
|
Anzahl Neu |
Anzahl Total |
Neu in Franken |
Total in Franken |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
8 |
526 |
367'002 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
10 |
|
293'902 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
6 |
129 |
376126 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
4 |
|
2'083'381 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
3'120'411 |
68'091'528 |
Gewährte Bürgschaften |
1 |
25 |
0 |
2'773'970 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
3 |
190 |
|
|
*Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie-Betriebe und der Sportsbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde später bis zum 18. April 2021 verlängert. Der Bundesrat hat am 14. April entschieden, dass Sportbetriebe ab dem 19. April wieder öffnen konnten, Restaurants durften ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen. Erst per 31. Mai 2021 durften die Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen. In seiner Medienmitteilung vom 14. April hielt der Bundesrat fest, dass viele Gastrobetriebe nur mit der Öffnung der Terrassen noch nicht kostendeckend wirtschaften konnten, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche fortgeführt wurde. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch ab dem 19. April 2021 bis Ende Mai als geschlossen. Daher werden weiterhin Nachzahlungen an Unternehmen geleistet, welche über den 28. Februar hinaus geschlossen blieben mussten.
**Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch