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22.06.2021
Regierungsrat ist erfreut über neuen Bundesgerichtsentscheid
Der Regierungsrat hat ein Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen, welches die vom Baselbieter Souverän beschlossenen Pauschalabzüge für Kosten des Liegenschaftsunterhalts bei der Einkommenssteuer als verfassungskonform bestätigt.
Das Bundesgericht hat mit Urteil 2C_142/2019 vom 18. Mai 2021 eine Beschwerde des Mieterinnen- und Mieterverbands Baselland und Dorneck-Thierstein abgewiesen. Im Rahmen einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle – also völlig losgelöst von einem konkreten Einzelfall – musste das Bundesgericht beurteilen, ob die vom Landrat am 28. Juni 2018 (LRV 2018 / 316) beschlossenen und von der Stimmbevölkerung am 25. November 2018 angenommenen Pauschalabzüge für Unterhaltskosten von privaten Liegenschaften bei der Einkommenssteuer verfassungskonform sind. Der Beschwerde führende Verband sowie eine Einzelperson bemängelten, dass die Abzüge von 20 Prozent für jüngere und 25 Prozent für ältere Gebäude zu hoch und sachfremd seien; sie seien allein wegen der damaligen Anpassung der Eigenmietwerte so festgelegt worden. Zudem seien diese im Zusammenspiel mit den tiefen Eigenmietwerten im Kanton Basel-Landschaft zu beurteilen.