- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Finanz- und Kirchendirektion
- Medienmitteilungen
- Erneuter Rückgang bei den straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2020
Erneuter Rückgang bei den straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2020
Die Anzahl eingereichter strafloser Selbstanzeigen bei den Steuern geht zurück. Sie pendelt sich jetzt auf niedrigem Niveau ein. Damit bleiben die Rekordzahlen des Jahres 2017 weiterhin unerreicht. Damals waren die hohen Eingänge auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs zurückzuführen.
Im Jahr 2020 wurden mit 286 eingegangenen straflosen Selbstanzeigen rund 62 Prozent weniger Meldungen eingereicht als im Jahr 2019. Im Vorjahr haben 463 steuerpflichtige Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich einmal im Leben «straflos» selber anzuzeigen (2018: 1'154; 2017: 1'927; 2016: 797; 2015: 345). In den kommenden Jahren ist es wenig wahrscheinlich, dass wieder markante Zunahmen erfolgen werden. Es ist eher davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen auf dem aktuellen Niveau stabilisieren werden.
Anstieg der Nachsteuererträge
Im vergangenen Jahr konnte die Bearbeitung der Anzahl Dossiers um rund 50 Prozent auf 866 Fälle gesteigert werden. Daraus resultierten Nachsteuererträge von rund 7,8 Mio. Franken (Vorjahr: 5,2 Mio. Franken) für den Kanton Basel-Landschaft und rund 2,1 Mio. Franken (Vorjahr: 1,2 Mio. Franken) für den Bund.
Bei den im Jahr 2020 erledigten Selbstanzeigen sind insgesamt rund 76,6 Mio. Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offengelegt worden. Der grösste einzelne zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 15,5 Mio. Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, primär um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vielfach ausländische Liegenschaften. Die bisher grössten Vermögen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 nachdeklariert (2017:105,3 Mio. Franken; 2016: 101,9 Mio. Franken; 2015: 131,6 Mio. Franken).
Einkommensseitig wurden bisher nicht versteuerte Einkommen wie Entgelte aus selbstständigen oder unselbstständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Selbstanzeigen von juristischen Personen sind weiterhin selten.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Im Jahr 2020 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum zweiten Mal Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden im Rahmen des AIA erhalten. Von den knapp 73'000 eingegangenen Meldungen wurden rund 13'000 nach verschiedenen Kriterien ausgewählt. Diese werden wie im vergangenen Jahr im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit geprüft. Bislang wurde bei 1'025 Fällen festgestellt, dass die Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung möglicherweise nicht ordentlich deklariert worden sind. Auch in den kommenden Jahren dürften die AIA-Meldungen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungsfällen führen.