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Baselbieter Härtefallhilfen: Tranche 11 und zahlreiche Nachzahlungen
Der Regierungsrat hat bereits die elfte Tranche der Corona-Härtefallhilfen verabschiedet. Parallel dazu sind erstmals rund 290 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe vorgenommen worden. Zudem hat der Regierungsrat aufgrund der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats die Unterstützung der Gastronomie und der Fitnessbranche neu geregelt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Mitte April wird nun bereits die elfte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 25 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 1'739’339 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 137’760 Franken. Mit der Tranche 11 wurden auch 8 Gesuche abgelehnt.
Die elfte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge in Franken |
Bürgschaften |
Tranche 10 |
58 |
36 |
20 |
2 |
23 |
3'078’667 |
479’440 |
Tranche 11 |
25 |
18 |
4 |
3 |
8 |
1'739’339 |
137’760 |
Total |
582 |
445 |
119 |
18 |
155 |
39'039’128 |
1'580’430 |
Bisher wurden 737 Gesuche bearbeitet und entschieden.
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021.
Nachzahlungen |
Anzahl |
In Franken |
Nachzahlungen aufgrund verlängerter Schliessungsdauer |
287 |
7'933'859 |
Berücksichtigung der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats ab 19. April 2021
Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, dass Restaurants ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen können. In seiner Medienmitteilung dazu hält der Bundesrat jedoch fest, dass viele Gastronomiebetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche wie bisher fortgeführt wird. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch nach dem 19. April 2021 als geschlossen. Der Monat April wird mit den laufenden Nachzahlungen bereits abgegolten. Für den Mai folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
In Fitnesszentren fällt gemäss den jüngsten Ausführungen des Bundesamts für Gesundheit das Trainieren an Geräten nicht unter eine Tätigkeit in einer Gruppe – jede/jeder trainiert für sich – weshalb auch mehr als 15 Personen gleichzeitig anwesend sein dürfen. Für die Bemessung der Härtefallhilfen gemäss §3 der Härtefallverordnung des Kantons Basel-Landschaft gelten Fitnesszentren deshalb ab dem 19. April 2021 als nicht mehr geschlossen. Zu beachten ist aber, dass diese Betriebe Härtefallhilfen für den ganzen Monat April 2021 (und den ganzen Dezember 2020) erhalten. Zudem profitiert diese Branche vom Zuschlag gemäss §3 Abs. 3 der Härtefallverordnung BL.
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532 und LRB 664).
Am 28. Januar 2021 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 132,25 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12 und LRB Nr. 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Umsetzung benötigt.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch