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Baselbieter Härtefallhilfen: kein Unterbruch bei den Auszahlungen
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen jetzt bei knapp 63 Millionen Franken. Die Auszahlungen gehen diese Woche weiter trotz des Pfingst-Wochenendes mit der Tranche 16. Diese umfasst 30 neu bewilligte Gesuche und weitere 60 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe.
Die Tranche 16 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 30 bewilligte Gesuche und 60 Nachzahlungen und damit Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 3'175’794 Franken. Bürgschaften gibt es in dieser Tranche keine. Mit der Tranche 16 wurden auch 12 Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 16 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
Kategorien der Gesuche |
Anzahl |
Anzahl |
Leistungen in |
Leistungen in |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
18 |
517 |
667'556 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
60 |
|
1'056'084 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
12 |
161 |
1'452'154 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
0 |
|
0 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
3'175'794 |
60'870'631 |
Total Gewährte Bürgschaften |
0 |
24 |
0 |
1'973'970 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
12 |
186 |
|
|
*Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021. Für den Mai 2021 folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
**Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch