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Fälligkeit der direkten Bundessteuer 2024
Die direkte Bundessteuer 2024 (Bemessungsjahr 2024) wird am 31. März 2025 zur Zahlung fällig. Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins (für das Kalenderjahr 2025: 4,50 %) erhoben wird.
Die definitiv geschuldete Bundessteuer 2024 wird bei ganzjähriger Steuerpflicht erst aufgrund der im Frühjahr 2025 einzureichenden Steuererklärung 2024 festgesetzt. Zur Vermeidung von Verzugszinsbelastungen empfehlen wir Ihnen deshalb, den mit unserer Vorausrechnung vom 10. Januar 2025 provisorisch in Rechnung gestellten Betrag zu bezahlen.
Zur Bezahlung ist in erster Linie der mit der Vorausrechnung zugestellte QR-Zahlteil zu verwenden.
Die Bankverbindung für Zahlungen aus dem Ausland lautet wie folgt:
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Liestal, Basellandschaftliche Kantonalbank, Liestal, IBAN: CH12 0076 9020 2124 5590 4, SWIFT: BLKBCH22, mit Angabe der Person-Id. und des Steuerjahres.
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft