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Strukturanpassung in der Sicherheitsdirektion: Massnahmenzentrum Arxhof soll Teil des Amts für Justizvollzug werden
Strukturanpassung in der Sicherheitsdirektion: Massnahmenzentrum Arxhof soll Teil des Amts für Justizvollzug werden
Der Regierungsrat hat der Sicherheitsdirektion grünes Licht erteilt, die Eckwerte auszuarbeiten, um das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (MZjE) per Januar 2021 in das Amt für Justizvollzug (AJV) einzugliedern. Somit wären alle Organisationseinheiten, welche sich mit Straf- und Massnahmenvollzug befassen unter einem Dach, was auch zu fachlichen Synergien führt.
Im Zuge der bevorstehenden Pensionierung des Direktors Arxhof, Peter Ulrich, überprüft die Sicherheitsdirektion die aktuellen Strukturen. Dabei hat sich gezeigt, dass mit einer Bündelung des Know-hows im Straf- und Massnahmenvollzug vor allem fachliche Synergien gewonnen werden können. Die fachlichen Schnittstellen zwischen dem AJV und dem MZjE in Sachen Electronic Monitoring, risikoorientiertem Sanktionenvollzug und dem Bedrohungsmanagement sind derart offensichtlich, dass eine Eingliederung des MZjE ins Amt für Justizvollzug eine logische Folge ist. Zudem unterstehen beide Organisationseinheiten Vorgaben des Bundesamts für Justiz, und sowohl das MZjE wie auch das AJV sind eingebunden in das Straf- und Massnahmenvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz.
Kostenneutral und ohne personellen Auswirkungen
Die Eingliederung des MZjE als Hauptabteilung in das Amt für Justizvollzug hätte keine personellen Auswirkungen, arbeiten doch beide Organisationseinheiten wie bisher mit dem angestammten Stellenetat: MZjE 61 Vollzeitstellen, das AJV 56 Vollzeitstellen. Rechtlich müssten vor allem die Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und die Dienstordnung der Sicherheitsdirektion angepasst werden: Dort ist das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof als Dienststelle aufgeführt.