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Massnahmenzentrum Arxhof wird Teil des Amts für Justizvollzug
Per 1. Januar 2021 wird das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (MZjE) – wie vergangenen Herbst angekündigt – in das Amt für Justizvollzug (AJV) eingegliedert. Somit sind alle Organisationseinheiten, die sich in der Sicherheitsdirektion (SID) mit Straf- und Massnahmenvollzug befassen unter einem Dach, was auch zu fachlichen Synergien führt.
Im Zuge der bevorstehenden Pensionierung des Arxhof-Direktors, Peter Ulrich hat die SID die aktuellen Strukturen überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass mit einer Bündelung des Know-hows im Straf- und Massnahmenvollzug vor allem fachliche Synergien gewonnen werden können. Die fachlichen Schnittstellen zwischen dem AJV und dem MZjE in Sachen Electronic Monitoring und risikoorientiertem Sanktionenvollzug sind derart offensichtlich, dass eine Eingliederung des MZjE ins Amt für Justizvollzug eine logische Folge ist. Zudem unterstehen beide Organisationseinheiten den Vorgaben des Bundesamts für Justiz und sowohl das MZjE wie auch das AJV sind eingebunden in das Straf- und Massnahmenvollzugskonkordat Nordwest- und Innerschweiz.
Keine personellen Auswirkungen
Die Eingliederung des MZjE als Hauptabteilung in das Amt für Justizvollzug hat keine personellen Auswirkungen, arbeiten doch beide Organisationseinheiten wie bisher mit dem angestammten Stellenetat: MZjE 83 Vollzeitstellen, das AJV 53 Vollzeitstellen. Rechtlich werden vor allem die Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz und die Dienstordnung der Sicherheitsdirektion angepasst: Neu wird dort das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof als Hauptabteilung aufgeführt.