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Umsetzung der «Istanbul-Konvention»: Für den Kampf gegen Gewalt an Frauen, Kindern und gegen häusliche Gewalt
Gewalt stoppen, Opfer schützen, Tatpersonen belangen – diese Ziele verfolgt der Kanton Basel-Landschaft, wenn es um häusliche Gewalt geht. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention (IK), ist dafür ein zusätzliches Instrument. Der Regierungsrat hat deren Umsetzung beschlossen.
Seit dem 1. April 2018 ist die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz anerkennt damit die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zur Prävention, zum Opferschutz und zur Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit der Umsetzung für den Kanton Basel-Landschaft wurde eine direktionsübergreifende Projektgruppe unter der Federführung der Sicherheitsdirektion beauftragt. Der Bericht zu den vier ausgewählten Schwerpunkten liegt jetzt vor und zeigt eine differenzierte Bestandsaufnehme und einen Massnahmenplan.
Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sicherstellen
Das Platzangebot im Frauenhaus beider Basel reicht aktuell nicht aus. In den letzten Jahren mussten Schutzsuchende wegen Platzmangels abgewiesen werden. Deshalb sollen die Schutzplätze dauerhaft erhöht werden.
Arbeit mit gewaltausübenden Personen ausbauen
Die Istanbul-Konvention verlangt zudem Interventions- und Behandlungsprogramme für Täter und Täterinnen häuslicher Gewalt und bekräftigt damit, dass die Arbeit mit Tatpersonen zwingend zum Opferschutz gehört. Mit dem Gruppenangebot «Lernprogramm gegen häusliche Gewalt beider Basel» für gewaltausübende Männer wird diese Verpflichtung erfüllt. Jetzt geht es darum, Lücken zu schliessen. Neu soll es Lernprogramme auch für gewaltausübende Frauen und Fremdsprachige geben.
Blick auf mitbetroffene Kinder schärfen
Gewalt zwischen den Eltern schadet den Kindern. Entsprechend verlangt die Istanbul-Konvention altersgerechte und psychosoziale Hilfe für Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es für diese Fälle spezifische Angebote und standardisierte Abläufe. Eine Analyse aus der Perspektive des Kindes soll nun Behörden, Fachstellen und Fachpersonen «Best-Practice»-Empfehlungen zur Verfügung stellen.
Präventionsprogramme in Schulen fördern
Um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt an der Wurzel zu packen, fordert die Istanbul-Konvention Prävention zu Gleichstellung, gewaltfreier Konfliktlösung und geschlechtsspezifischer Gewalt. Dazu sollen zusätzliche Lehrmittel geprüft werden und die frühe Sensibilisierung zu sexueller Belästigung und zu Gleichstellung soll umfassender erfolgen. Zur Gewaltprävention sollen zudem besonders geeignete Programme für die Primar- und die Sekundarschulstufe gefördert und langfristig sichergestellt werden.
Die betroffene Sicherheitsdirektion, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sowie die Finanz- und Kirchendirektion sind vom Regierungsrat beauftragt zu prüfen, wie sie die in ihrer Zuständigkeit liegenden Massnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten umsetzen können. Die Sicherheitsdirektion muss dem Regierungsrat bis Ende 2022 über die konkreten Umsetzungen berichten.
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