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Tiefere Gebühren für die Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen
Der Regierungsrat hat eine deutliche Senkung der Gebühren bei der Hinterlegung von Vorsorgeaufträgen beschlossen. Die tieferen Gebühren gelten per 1. Oktober 2020.
Neu kosten das Anlegen eines Depots bei der Zivilrechtsverwaltung für einen Vorsorgeauftrag 80 Franken (vorher 250 Franken), das Auswechseln eines Dokuments im Depot 40 Franken (vorher 100 Franken), die Aufbewahrung eines zusätzlichen Dokuments 30 Franken (vorher 50 Franken) und die Aufhebung eines Depots 40 Franken (vorher 100 Franken). Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats hatte die ursprünglichen Gebühren als zu hoch moniert und eine Anpassung der Verordnung an das Gebührenniveau von Basel-Stadt angeregt. Da es sich nun um Pauschalgebühren handelt, wurde das Verfahren entsprechend vereinfacht.