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Untersuchungsbericht im Fall «Märkli» entlastet Polizei
Der Regierungsrat hat den Untersuchungsbericht im Fall «Märkli» zur Kenntnis genommen. Der emeritierte Rechtsprofessor und ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch kommt darin eindeutig zum Schluss, dass die Polizei Basel-Landschaft bei den Sachverhaltsermittlungen rund um einen Vorfall mit Minderjährigen in einer Volg-Filiale in Diegten recht- und verhältnismässig gehandelt und gegen keinerlei Weisungen oder Gesetze verstossen hat. Regierungsrätin und Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer legt Wert darauf, dass künftig polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden und die Fallführung in der Regel beim Jugenddienst liegen soll.
Im Mai 2020 fragten zwei Minderjährige in der Volg-Filiale Diegten BL, ob sie mit Euro-Geldscheinen zahlen könnten. Diese Geldscheine stellten sich jedoch als Falschgeld heraus. Lokale Medien machten den Fall inklusive der Ermittlung und des Fotografierens eines minderjährigen mutmasslichen Beteiligten publik. Der Vorfall führte zu einer Welle grossen Unverständnisses. Deshalb wurde eine unabhängige ausserkantonale Untersuchung in Auftrag gegeben, die prüfen sollte, ob im Verlauf der Sachverhaltsaufnahme allenfalls Recht- und Verhältnismässigkeit verletzt worden waren.
Verhalten der Polizei verhältnismässig und im Einklang mit geltendem Recht
Der emeritierte Zürcher Rechtsprofessor und ehemalige Bezirksanwalt Andreas Donatsch kommt in seinem Untersuchungsbericht eindeutig zum Schluss, dass «das Verhalten der Polizei (...) im Einklang mit geltendem Recht steht. Es kann nicht als unverhältnismässig qualifiziert werden. Ein Verstoss gegen interne Weisungen ist nicht ersichtlich». Die Polizei musste gemäss Strafprozessordnung (StPO) zwingend Ermittlungen aufnehmen:
«Aufgrund der telefonischen Strafanzeige war der mit dem Fall betraute Polizeibeamte verpflichtet, den betreffenden Sachverhalt abzuklären. (...) Hätte (...) diese Verpflichtung gemäss StPO und kantonalen Weisungen missachtet, hätte er sich der Begünstigung nach Art. 305 StGB strafbar machen können.»
Zudem wurden die mutmasslichen Euro-Noten zurecht als Falschgeld erkannt: «Gemäss dem Bericht von (...) ist bei den von den Kindern vorgezeigten Falsifikaten eine Verwechslungsgefahr gegeben. (...) Bis auf die chinesischen Zeichen, welche nur auf einer Hälfte der Note aufgedruckt sind, wirken die Noten trotz fehlender Sicherheitsmerkmale (wie z. B. Hologramm) echt.»
Auch das in der breiten Öffentlichkeit monierte Fotografieren eines der mutmasslichen minderjährigen Beteiligten sei zum Zweck der eindeutigen Identifizierung verhältnismässig: «In der Einschätzung des Berichterstatters liegt das Vorgehen (...) trotz der dreifachen Bildaufnahme zum Zwecke der Entlastung (...) gerade noch im zulässigen Ermessen des Polizeibeamten. Die Aufnahmen von Fotografien (...) sind somit nicht als pflichtwidriges Verhalten zu qualifizieren.»
Konsequenzen
Wenngleich der Untersuchungsbericht zum Schluss kommt, dass «aufgrund des Untersuchungsergebnisses kein Handlungsbedarf mit Bezug auf die Gewährleistung der Gesetzeskonformität des polizeilichen Verhaltens» besteht, legt Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer Wert darauf, dass künftig polizeilich relevante Vorfälle mit Minderjährigen immer in Absprache mit dem polizeilichen Jugenddienst, der Jugendanwaltschaft und der Sicherheitspolizei bearbeitet werden und die Fallführung in der Regel beim Jugenddienst liegen soll. Im Vordergrund soll das Kindeswohl stehen. Gegenüber der Öffentlichkeit hatte sich Regierungsrätin Schweizer in der damaligen Landratsdebatte für das Fotografieren entschuldigt, bei der betroffenen Familie anschliessend dann persönlich.
Hinweis an die Redaktionen:
Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Jugendlichen und in Absprache mit den Familien wird der Untersuchungsbericht nicht publiziert.
Unterhalt kantonale Liegenschaften
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für den Unterhalt der kantonalen Liegenschaften und Einrichtungen in den Finanzplanjahren 2021 bis 2024 die Ausgaben für die Instandhaltung (vorbeugende Massnahmen) in Höhe von gesamthaft 50,32 Millionen Franken und für die Instandsetzung (korrigierende Massnahmen) in Höhe von gesamthaft 40 Millionen Franken.