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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele tritt am 1. Januar 2021 in Kraft
Das neue kantonale Einführungsgesetz, welches das Bundesgesetz über Geldspiele nachvollzieht, tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das Gesetz folgt dem Grundsatz «Regulieren statt Verbieten» und lässt die vom Bund vorgesehenen Geldspiele im Kanton Basel-Landschaft zu.
Das Einführungsgesetz nutzt den Regelungsspielraum, den das Bundesgesetz offenlässt. Das betrifft die grundsätzliche Zulassung der einzelnen Geldspiele, die Verwendung der Gewinne und die Erhebung von Abgaben. Das Einführungsgesetz setzt dabei auf «Regulieren statt Verbieten» und lässt alle Geldspielformen zu. Für diese gelten aber die bereits strengen Vorgaben des Bundesrechts, welche in einzelnen Punkten noch verschärft wurden. Die bereits zulässigen Spiele können unter den bekannten Bedingungen weiter angeboten werden.
Geschicklichkeitsspielautomaten und Pokerturniere neu zugelassen
Geschicklichkeitsspielautomaten, die einen Gewinn abwerfen, sind neu erlaubt, aber bewilligungspflichtig. Gleiches gilt für kleine Pokerturniere in beschränktem Rahmen. Vereine, welche Tombolas und Lottospiele veranstalten, brauchen hingegen künftig keine kostenpflichtige Bewilligung mehr. Sie müssen aber zwingend vorgängig eine Meldung über das Durchführen solcher Spiele machen.
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