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Regierungsrat reduziert wegen Corona Gastro- und Taxigebühren
Der Regierungsrat reduziert für die Jahre 2020 und 2021 die Gastro- und Taxigebühren um je 50 Prozent. Diese Branchen sind wegen der Corona-Massnahmen überproportional betroffen und können die Rechte, die mit den jeweiligen Bewilligungen verbunden sind, nur beschränkt ausüben.
Sowohl für gastgewerbliche Betriebe wie auch für Taxibetriebe erhebt der Kanton Basel-Landschaft eine pauschalisierte Jahresgebühr, welche jeweils am Anfang des Kalenderjahres eingefordert wird. Aufgrund der andauernden Corona-Massnahmen können die in den jeweiligen Bewilligungen eingeräumten Rechte nicht vollständig wahrgenommen werden. Zudem befinden sich viele Unternehmen aufgrund der staatlichen Massnahmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage.
Deshalb reduziert der Regierungsrat die Gebühren rückwirkend für 2020 und für 2021 um je 50 Prozent. Der rückwirkende Teilerlass wird mit der Teilrechnung für 2021 verrechnet. Folglich werden im Januar keine Gebührenrechnungen versandt. Die Betriebsbewilligung für 2021 bleibt jedoch für das ganze Jahr bestehen.