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Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz
Der Kanton Basel-Landschaft erlaubt die Öffnung von gastwirtschaftlichen Betrieben als Betriebskantinen. Dies hat der Regierungsrat entschieden. Diese Öffnung ist aber an Vorgaben des Bundeamtes für Gesundheit (BAG) und der Covid-19-Verordnung geknüpft.
Demnach ist die Verpflegung nur über Mittag für Mitarbeitende im Ausseneinsatz aus den Branchen Landwirtschaft, Bau, Handwerk und Montage erlaubt. Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden spätestens am Freitag der Vorwoche bei den gastgewerblichen Betrieben anmelden. Und auch die gastgewerblichen Betriebe müssen jeweils der Sicherheitsdirektion Meldung über die Öffnung und die angemeldeten Gäste erstatten. Zudem müssen auch in den Betriebskantinen die üblichen Massnahmen wie das Maskentragen und der erforderliche Abstand zwischen den Personen eingehalten werden.