- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Medienmitteilungen
- Ausschreibung des 2. Baselbieter Freiwilligenpreises
09.05.2014
Ausschreibung des 2. Baselbieter Freiwilligenpreises
Der Kanton Basel-Landschaft schreibt für das Jahr 2014 erneut einen Baselbieter Freiwilligenpreis aus. Die Ausschreibung und die Prämierung eines Projektes im Rahmen der ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit soll die grosse Wertschätzung für die in unserem Kanton geleistete ehrenamtliche Tätigkeit zu Gunsten der Baselbieter Bevölkerung ausdrücken.
Der Kanton Basel-Landschaft führt für ehrenamtliche Einsätze, welche einen gemeinnützigen Charakter aufweisen, für das Jahr 2014 wieder eine Preisausschreibung durch (siehe beiliegenden Flyer). Der Regierungsrat möchte damit seine grosse Wertschätzung denjenigen Personen und Institutionen gegenüber ausdrücken, welche für die Gesellschaft uneigennützig einen grossen Einsatz leisten. Die öffentliche Hand wäre kaum in der Lage, in der gleichen Quantität und Qualität diejenigen Leistungen zu erbringen, die heute von ungezählten Freiwilligen erbracht werden.
Einsendeschluss Ende August - Preisverleihung am 5. Dezember
Vorschläge für die Nominierung von Preisempfängerinnen und Preisempfängern können von Privatpersonen, Gemeinden, Vereinen und anderen Institutionen bis 31.08.2014 eingereicht werden. Zur Einreichung müssen die unter www.freiwilligenpreis.bl.ch verfügbaren Eingabeformulare verwendet werden. Der Regierungsrat entscheidet über die Vergabe des Freiwilligenpreises. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden bei der Preisübergabe am 5. Dezember 2014 in Allschwil mit einem Anerkennungs- und Dankesschreiben des Regierungsrates sowie einer Preissumme von 5000 Sfr. gewürdigt.
Der Kanton Basel-Landschaft führt für ehrenamtliche Einsätze, welche einen gemeinnützigen Charakter aufweisen, für das Jahr 2014 wieder eine Preisausschreibung durch (siehe beiliegenden Flyer). Der Regierungsrat möchte damit seine grosse Wertschätzung denjenigen Personen und Institutionen gegenüber ausdrücken, welche für die Gesellschaft uneigennützig einen grossen Einsatz leisten. Die öffentliche Hand wäre kaum in der Lage, in der gleichen Quantität und Qualität diejenigen Leistungen zu erbringen, die heute von ungezählten Freiwilligen erbracht werden.
Einsendeschluss Ende August - Preisverleihung am 5. Dezember
Vorschläge für die Nominierung von Preisempfängerinnen und Preisempfängern können von Privatpersonen, Gemeinden, Vereinen und anderen Institutionen bis 31.08.2014 eingereicht werden. Zur Einreichung müssen die unter www.freiwilligenpreis.bl.ch verfügbaren Eingabeformulare verwendet werden. Der Regierungsrat entscheidet über die Vergabe des Freiwilligenpreises. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden bei der Preisübergabe am 5. Dezember 2014 in Allschwil mit einem Anerkennungs- und Dankesschreiben des Regierungsrates sowie einer Preissumme von 5000 Sfr. gewürdigt.