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05.11.2013
Bericht zur Administrativuntersuchung an die GPK überwiesen
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht zur Administrativuntersuchung gegen Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung zu Handen der Geschäftsprüfungskommission des Landrats verabschiedet. Das unabhängige Anwaltsbüro Wenger Plattner gelangt im Bericht zu der Administrativuntersuchung zum Schluss, dass die Amtsführung von Dr. Ignaz Bloch, Leiter des Veterinär-, Jagd- und Fischereiwesens, rechtmässig war. Jedoch bestehen in der Führungsarbeit, insbesondere in der Kommunikation, gewisse Defizite, die durch geeignete Massnahmen beseitigt werden sollten. Die entsprechenden Massnahmen wurden bereits eingeleitet.
Im Bezug auf die vorliegenden Sachverhalte besteht kein Anlass zu rechtlichen Massnahmen gegen Ignaz Bloch. Generell wird festgehalten, dass Bloch nach den vorliegenden Erkenntnissen zu keinem Zeitpunkt sich oder anderen Personen oder Personengruppen unrechtmässige Vorteile hat zukommen lassen oder zukommen lassen wollen. Der Bericht hält ebenfalls fest, dass die Staatsanwaltschaft in der Sache korrekt vorgegangen ist. Angemahnt wird hingegen die verbesserungsfähige Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Insgesamt werden in dem Bericht des unabhängigen Anwaltsbüros die auch in den Medien erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und die Anschuldigungen entkräftet. Die Regierung hat den Bericht an die Geschäftsprüfungskommission des Landrats weitergeleitet.
Beilagen: fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/mitteilungen/div/2013-11-05_administrativuntersuchung.pdf
Im Bezug auf die vorliegenden Sachverhalte besteht kein Anlass zu rechtlichen Massnahmen gegen Ignaz Bloch. Generell wird festgehalten, dass Bloch nach den vorliegenden Erkenntnissen zu keinem Zeitpunkt sich oder anderen Personen oder Personengruppen unrechtmässige Vorteile hat zukommen lassen oder zukommen lassen wollen. Der Bericht hält ebenfalls fest, dass die Staatsanwaltschaft in der Sache korrekt vorgegangen ist. Angemahnt wird hingegen die verbesserungsfähige Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Insgesamt werden in dem Bericht des unabhängigen Anwaltsbüros die auch in den Medien erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und die Anschuldigungen entkräftet. Die Regierung hat den Bericht an die Geschäftsprüfungskommission des Landrats weitergeleitet.
Beilagen: fileadmin/baselland/files/docs/reg-verw/mitteilungen/div/2013-11-05_administrativuntersuchung.pdf