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12.02.2014
Durchbruch bei der familienergänzenden Kinderbetreuung
Der Baselbieter Regierungsrat gibt einen indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) in die Vernehmlassung. Die Hauptpunkte: Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, vollständige Entscheidungsfreiheit der Eltern und hohe Gemeindeautonomie. Der Kanton regelt lediglich die Rahmenbedingungen.
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) geniesst hohe Akzeptanz. Zur Umsetzung dieses Anliegens wurden zwei Initiativen eingereicht.
Die FEB-Verfassungsinitiative «Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung» fordert eine angemessene Wahlfreiheit der Eltern betreffend die Betreuungsform ihrer Kinder (Eigen- oder Fremdbetreuung). Zusätzlich soll eine flächendeckende Subjektfinanzierung im Frühbereich und für die Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) eingeführt werden.
Die FEB-Gesetzesinitiative «Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» möchte die Subjektfinanzierung, wie der Titel schon sagt, nur für den Frühbereich einführen und enthält keine Regelung der Primarstufe.
Durchbruch am «Runden Tisch FEB»
2012 und 2013 hat zwei Mal ein «Runder Tisch» zu FEB mit den politischen Parteien, dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), Vertretenden von Arbeitgebenden und -nehmenden sowie Mitarbeitenden der Verwaltung stattgefunden. Basierend auf diesen Resultaten legt der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf vor. Der Entwurf des Gesetzes zur familienergänzenden Kinderbetreuung umfasst erstmals den Vorschul- und den Schulbereich und enthält folgende Eckpfeiler:
Interessen von Gemeinden, Kinder, Eltern und Kanton unter einem Hut
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass mit dem Gesetzesentwurf sowohl die Interessen der Eltern und Kinder als auch der Gemeinden und des Kantons in eine gute Balance gebracht werden können. Mit dem neuen FEB-Gesetz wird diesem wichtigen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Anliegen angemessen Rechnung getragen, und dies in einer Weise, die auf unseren Kanton zugeschnitten ist.
Den indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) finden Sie auch unter: www.bl.ch/vernehmlassung
Für Rückfragen:
Sicherheitsdirektion, Katrin Bartels, Leiterin Fachbereich Familien, Tel. 061 552 57 60
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Esther Kilchmann, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Tel. 061 552 17 81
Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) geniesst hohe Akzeptanz. Zur Umsetzung dieses Anliegens wurden zwei Initiativen eingereicht.
Die FEB-Verfassungsinitiative «Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung» fordert eine angemessene Wahlfreiheit der Eltern betreffend die Betreuungsform ihrer Kinder (Eigen- oder Fremdbetreuung). Zusätzlich soll eine flächendeckende Subjektfinanzierung im Frühbereich und für die Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) eingeführt werden.
Die FEB-Gesetzesinitiative «Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» möchte die Subjektfinanzierung, wie der Titel schon sagt, nur für den Frühbereich einführen und enthält keine Regelung der Primarstufe.
Durchbruch am «Runden Tisch FEB»
2012 und 2013 hat zwei Mal ein «Runder Tisch» zu FEB mit den politischen Parteien, dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), Vertretenden von Arbeitgebenden und -nehmenden sowie Mitarbeitenden der Verwaltung stattgefunden. Basierend auf diesen Resultaten legt der Regierungsrat einen Gesetzesentwurf vor. Der Entwurf des Gesetzes zur familienergänzenden Kinderbetreuung umfasst erstmals den Vorschul- und den Schulbereich und enthält folgende Eckpfeiler:
- Die Entscheidung für oder gegen familienergänzende Kinderbetreuung liegt bei den Eltern, der Staat ist lediglich für die Rahmenbedingungen zuständig.
- Diese Rahmenbedingungen garantieren die Qualitätsvorgabe gemäss Bundesrecht. Ergänzt werden diese durch kantonale Beiträge an Angebote der Aus- und Weiterbildung für Personen, die in der Kinderbetreuung tätig sind.
- Die Gemeinden werden verpflichtet, eine Bedarfserhebung durchzuführen und auf Basis dieser Resultate aktiv zu werden.
- Die Gemeinden sind sowohl bezüglich der Finanzierungsmodelle (Subjekt- und Objektfinanzierung), der Angebote (Kindertagesstätten, Tagesfamilien, schulergänzende Angebote, Mittagstische) als auch der Tarifgestaltung völlig frei.
Interessen von Gemeinden, Kinder, Eltern und Kanton unter einem Hut
Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass mit dem Gesetzesentwurf sowohl die Interessen der Eltern und Kinder als auch der Gemeinden und des Kantons in eine gute Balance gebracht werden können. Mit dem neuen FEB-Gesetz wird diesem wichtigen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Anliegen angemessen Rechnung getragen, und dies in einer Weise, die auf unseren Kanton zugeschnitten ist.
Den indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen zur familienergänzenden Kinderbetreuung (FEB) finden Sie auch unter: www.bl.ch/vernehmlassung
Für Rückfragen:
Sicherheitsdirektion, Katrin Bartels, Leiterin Fachbereich Familien, Tel. 061 552 57 60
Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, Esther Kilchmann, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote, Tel. 061 552 17 81