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17.09.2013
Regierung macht sich für Erhalt der Kaserne Liestal stark
Der Baselbieter Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagene Revision der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee. Er weist allerdings darauf hin, dass ein Ausgabenplafond von 4.7 Milliarden Franken einschneidende Auswirkungen auf die Kantone hätte. Deshalb befürwortet der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eine Ausgabenplafonierung von fünf Milliarden Franken und stellt sich somit klar hinter die Kaserne Liestal.
Das Leistungsprofil der Armee hängt von der Ausbildung, vom Einsatzkonzept, vom Personalbestand, von den unterstützenden Basisleistungen (Logistik, Führungsunterstützung, Luftwaffe) und von der Ausrüstung ab. Das ursprüngliche Leistungsprofil aus dem Armee¬bericht 2010 sieht für subsidiäre Unterstützungseinsätze der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden sowie zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen maximal 35'000 Armeeangehörige vor, die 10 Tage nach Eintritt eines Ereignisses (etwa eine Natur¬katastrophe) zur Verfügung stehen. Bei einem Ausgabenplafond von 4.7 Milliarden Franken könnte die Armee für solche Einsätze aber nur noch maximal 20‘000 Armeeangehörige nach 21 Tagen zur Verfügung stellen . Das bedeutet, die Armee würde in Zukunft weniger wirksame subsidiäre Unterstützungseinsätze zu Gunsten der zivilen Behörden und der Bevölkerung leisten.
4.7 Milliarden Ausgabenplafond gefährdet Kaserne
Ein Ausgabenplafond von 5.0 Milliarden Franken bedingt bereits erhebliche Einsparungen. Stehen nur 4.7 Milliarden Franken zur Verfügung, sind zusätzliche Sparmassnahmen unausweichlich. Für die Kantone sind die Auswirkungen auf das Leistungsprofil sowie auf den Abbau der Infrastruktur (z.B. Kasernen, Übungs- und Schiessplätze) von zentraler Bedeutung. Daraus folgt, dass jede Leistungsreduktion der Armee wiederum erhöhte Leistungen der zivilen Mittel erfordert, was zu einer Mehrbelastung der Kantone führt. Aus staatspolitischer Sicht sei es wichtig, dass der Geist der Bundesverfassung partnerschaftlich gelebt werde, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort.
Das Leistungsprofil der Armee hängt von der Ausbildung, vom Einsatzkonzept, vom Personalbestand, von den unterstützenden Basisleistungen (Logistik, Führungsunterstützung, Luftwaffe) und von der Ausrüstung ab. Das ursprüngliche Leistungsprofil aus dem Armee¬bericht 2010 sieht für subsidiäre Unterstützungseinsätze der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden sowie zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastrukturen maximal 35'000 Armeeangehörige vor, die 10 Tage nach Eintritt eines Ereignisses (etwa eine Natur¬katastrophe) zur Verfügung stehen. Bei einem Ausgabenplafond von 4.7 Milliarden Franken könnte die Armee für solche Einsätze aber nur noch maximal 20‘000 Armeeangehörige nach 21 Tagen zur Verfügung stellen . Das bedeutet, die Armee würde in Zukunft weniger wirksame subsidiäre Unterstützungseinsätze zu Gunsten der zivilen Behörden und der Bevölkerung leisten.
4.7 Milliarden Ausgabenplafond gefährdet Kaserne
Ein Ausgabenplafond von 5.0 Milliarden Franken bedingt bereits erhebliche Einsparungen. Stehen nur 4.7 Milliarden Franken zur Verfügung, sind zusätzliche Sparmassnahmen unausweichlich. Für die Kantone sind die Auswirkungen auf das Leistungsprofil sowie auf den Abbau der Infrastruktur (z.B. Kasernen, Übungs- und Schiessplätze) von zentraler Bedeutung. Daraus folgt, dass jede Leistungsreduktion der Armee wiederum erhöhte Leistungen der zivilen Mittel erfordert, was zu einer Mehrbelastung der Kantone führt. Aus staatspolitischer Sicht sei es wichtig, dass der Geist der Bundesverfassung partnerschaftlich gelebt werde, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort.