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20.08.2014
Regierungsrat stimmt Regio-Kooperationsinitiative zu
Der Regierungsrat hat die Vorlage über die formulierte Verfassungsinitiative "Für eine wirkungsvolle Kooperation in der Region (Regio-Kooperationsinitiative)" an den Landrat verabschiedet. Er beantragt dem Kantonsparlament, der Initiative zuzustimmen.
Die Regio-Kooperationsinitiative fordert, dass die Baselbieter Behörden zur Erfüllung gemeinsamer oder regionaler Aufgaben eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Kantone „insbesondere Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura, mit den Behörden der Gemeinden in der Region und mit den Behörden im benachbarten Ausland“ anstreben. Die Kooperation des Kantons Basel-Landschaft mit diesen Behörden soll künftig also intensiviert, sprich ausgebaut werden. Der heutige Verfassungsauftrag an die Baselbieter Behörden, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammenzuarbeiten, ist insbesondere auf unseren Partnerkanton Basel-Stadt ausgerichtet. Die konkreten Forderungen, dass unsere Behörden den Abschluss von Vereinbarungen, die Schaffung gemeinsamer Institutionen, die Regelung des gegenseitigen Lastenausgleichs und die Angleichung der Gesetzgebung anzustreben haben, beschränken sich nach dem jetzigen Verfassungswortlaut auf Basel-Stadt.
Bestehenden Verfassungsauftrag ausgedehnt und präzisiert
Die Regio-Kooperationsinitiative bringt zwar keine grundsätzliche Neuausrichtung der interkantonalen und regionalen Zusammenarbeit. Sie führt aber den bestehenden Verfassungsauftrag weiter, präzisiert ihn mit Zusätzen und soll die Zusammenarbeit mit allen Nachbarkantonen in der Nordwestschweiz der Intensität annähern, die heute mit dem Kanton Basel-Stadt besteht. In der Tendenz stimmt die Stossrichtung der Regio-Kooperationsinitiative mit der Position des Regierungsrats zur "Fusionsinitiative" überein. Das erklärte Ziel des Regierungsrates ist, die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit in der Region mit allen Nordwestschweizer Nachbarkantonen und mit den Partnern im benachbarten Ausland stetig weiter zu entwickeln und zu verstärken. Allerdings wird sich die Dimension der Kooperation mit Basel-Stadt auch in Zukunft deutlich von derjenigen mit den anderen Kantonen abheben. Deren Intensität lässt sich nicht einfach auf weitere Kantone oder sogar auf das benachbarte Ausland übertragen. Denn mit keinem anderen Partner ist die Verknüpfung des Lebensraums derart eng und bedeutsam wie mit Basel-Stadt.
Regio-Kooperationsinitiative als Instrument weitsichtiger Partnerschaftspolitik
Die Regio-Kooperationsinitiative unterstützt den Regierungsrat in der Umsetzung einer weitsichtigen Partnerschaftspolitik mit all jenen Partnerorganisationen, die an der gemeinsamen Erfüllung von Staatsaufgaben und an einer konstruktiven Behördenzusammenarbeit interessiert sind. Er befürwortet eine pragmatische, sektorielle Weiterentwicklung der Aussenbeziehungen. Wichtig ist, dass sich die Umsetzung der Initiative auf realistische Ziele konzentriert, die vom politischen Willen der beteiligten Zusammenarbeitspartner getragen sein müssen. Die Umsetzung der Regio-Kooperationsinitiative darf indes das Verhältnis von Basel-Landschaft und Basel-Stadt nicht tangieren. Es muss weiterhin möglich sein, diese Partnerschaft in einer anderen Geschwindigkeit und Intensität zu leben und weiter zu entwickeln. Weil die grundsätzliche strategische Ausrichtung und die programmatische Zielsetzung der Regio-Kooperationsinitiative richtig und wegweisend sind, stimmt der Regierungsrat dem Volksbegehren zu.
> Landratsvorlage
Für Rückfragen
Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02
Die Regio-Kooperationsinitiative fordert, dass die Baselbieter Behörden zur Erfüllung gemeinsamer oder regionaler Aufgaben eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Kantone „insbesondere Basel-Stadt, Aargau, Solothurn und Jura, mit den Behörden der Gemeinden in der Region und mit den Behörden im benachbarten Ausland“ anstreben. Die Kooperation des Kantons Basel-Landschaft mit diesen Behörden soll künftig also intensiviert, sprich ausgebaut werden. Der heutige Verfassungsauftrag an die Baselbieter Behörden, mit anderen Kantonen und mit dem benachbarten Ausland zusammenzuarbeiten, ist insbesondere auf unseren Partnerkanton Basel-Stadt ausgerichtet. Die konkreten Forderungen, dass unsere Behörden den Abschluss von Vereinbarungen, die Schaffung gemeinsamer Institutionen, die Regelung des gegenseitigen Lastenausgleichs und die Angleichung der Gesetzgebung anzustreben haben, beschränken sich nach dem jetzigen Verfassungswortlaut auf Basel-Stadt.
Bestehenden Verfassungsauftrag ausgedehnt und präzisiert
Die Regio-Kooperationsinitiative bringt zwar keine grundsätzliche Neuausrichtung der interkantonalen und regionalen Zusammenarbeit. Sie führt aber den bestehenden Verfassungsauftrag weiter, präzisiert ihn mit Zusätzen und soll die Zusammenarbeit mit allen Nachbarkantonen in der Nordwestschweiz der Intensität annähern, die heute mit dem Kanton Basel-Stadt besteht. In der Tendenz stimmt die Stossrichtung der Regio-Kooperationsinitiative mit der Position des Regierungsrats zur "Fusionsinitiative" überein. Das erklärte Ziel des Regierungsrates ist, die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit in der Region mit allen Nordwestschweizer Nachbarkantonen und mit den Partnern im benachbarten Ausland stetig weiter zu entwickeln und zu verstärken. Allerdings wird sich die Dimension der Kooperation mit Basel-Stadt auch in Zukunft deutlich von derjenigen mit den anderen Kantonen abheben. Deren Intensität lässt sich nicht einfach auf weitere Kantone oder sogar auf das benachbarte Ausland übertragen. Denn mit keinem anderen Partner ist die Verknüpfung des Lebensraums derart eng und bedeutsam wie mit Basel-Stadt.
Regio-Kooperationsinitiative als Instrument weitsichtiger Partnerschaftspolitik
Die Regio-Kooperationsinitiative unterstützt den Regierungsrat in der Umsetzung einer weitsichtigen Partnerschaftspolitik mit all jenen Partnerorganisationen, die an der gemeinsamen Erfüllung von Staatsaufgaben und an einer konstruktiven Behördenzusammenarbeit interessiert sind. Er befürwortet eine pragmatische, sektorielle Weiterentwicklung der Aussenbeziehungen. Wichtig ist, dass sich die Umsetzung der Initiative auf realistische Ziele konzentriert, die vom politischen Willen der beteiligten Zusammenarbeitspartner getragen sein müssen. Die Umsetzung der Regio-Kooperationsinitiative darf indes das Verhältnis von Basel-Landschaft und Basel-Stadt nicht tangieren. Es muss weiterhin möglich sein, diese Partnerschaft in einer anderen Geschwindigkeit und Intensität zu leben und weiter zu entwickeln. Weil die grundsätzliche strategische Ausrichtung und die programmatische Zielsetzung der Regio-Kooperationsinitiative richtig und wegweisend sind, stimmt der Regierungsrat dem Volksbegehren zu.
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Stephan Mathis, Generalsekretär Sicherheitsdirektion, Tel. 061 552 57 02