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24.09.2013
Umsetzung Berichte Fachkommission Staats-, Jugendanwaltschaft
Umsetzung Berichte Fachkommission Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft 2012 zur Kenntnis genommen. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die Fachkommission der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft ein gutes Zeugnis ausstellt und die Aufträge aus den Berichten der Fachkommission aus den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde einige Anträge betreffend die Staatsanwaltschaft.
Aus den Berichten der Fachkommission geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Geschäftsjahr 2012 qualifizierte Arbeit geleistet haben. Beiden Strafverfolgungsbehörden wird bescheinigt, dass sie das Beschleunigungsgebot eingehalten haben und die Verfahren somit speditiv bearbeiten. Bei der Staatsanwaltschaft fällt besonders auf, dass die Anklagen gegenüber dem Vorjahre erheblich gesteigert wurden und dass die älteren Fälle 2012 in grösserem Umfang abgearbeitet werden konnten. Es ist der Staatsanwaltschaft gelungen, die Verfahrenseffizienz weiter zu steigern. Die Fachkommission hat zur Kenntnis nehmen können, dass das Instrument der Verfahrensplanung bei der Staatsanwaltschaft in sehr grossem Umfang eingesetzt wird.
Die Fachkommission stellt den Antrag, dass die Staatsanwaltschaft auch im laufenden Jahr weiterhin die älteren Fälle abbaut und der Neuorganisation der Staatsanwaltschaft im neuen Strafjustizzentrum in Muttenz, welches im Sommer 2014 bezogen wird, ihre Aufmerksamkeit schenkt. Weiter beantragt sie, die Pikettregelung zu prüfen. Der Regierungsrat ist in diesem Punkt der Auffassung, dass die aktuelle, anfangs Jahr von der Staatsanwaltschaft angepasste Pikettregelung den heutigen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der Regierungsrat hat die Staatsanwaltschaft beauftragt, ihm bis Ende dieses Jahres über die Erfüllung der Anträge der Fachkommission zu berichten. Zur Jugendanwaltschaft stellte die Fachkommission dem Regierungsrat keine Anträge.
Der Regierungsrat hat die Berichte der Fachkommission Aufsicht Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft 2012 zur Kenntnis genommen. Er stellt mit Befriedigung fest, dass die Fachkommission der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft ein gutes Zeugnis ausstellt und die Aufträge aus den Berichten der Fachkommission aus den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. Die Fachkommission stellt dem Regierungsrat als Aufsichtsbehörde einige Anträge betreffend die Staatsanwaltschaft.
Aus den Berichten der Fachkommission geht hervor, dass die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft im Geschäftsjahr 2012 qualifizierte Arbeit geleistet haben. Beiden Strafverfolgungsbehörden wird bescheinigt, dass sie das Beschleunigungsgebot eingehalten haben und die Verfahren somit speditiv bearbeiten. Bei der Staatsanwaltschaft fällt besonders auf, dass die Anklagen gegenüber dem Vorjahre erheblich gesteigert wurden und dass die älteren Fälle 2012 in grösserem Umfang abgearbeitet werden konnten. Es ist der Staatsanwaltschaft gelungen, die Verfahrenseffizienz weiter zu steigern. Die Fachkommission hat zur Kenntnis nehmen können, dass das Instrument der Verfahrensplanung bei der Staatsanwaltschaft in sehr grossem Umfang eingesetzt wird.
Die Fachkommission stellt den Antrag, dass die Staatsanwaltschaft auch im laufenden Jahr weiterhin die älteren Fälle abbaut und der Neuorganisation der Staatsanwaltschaft im neuen Strafjustizzentrum in Muttenz, welches im Sommer 2014 bezogen wird, ihre Aufmerksamkeit schenkt. Weiter beantragt sie, die Pikettregelung zu prüfen. Der Regierungsrat ist in diesem Punkt der Auffassung, dass die aktuelle, anfangs Jahr von der Staatsanwaltschaft angepasste Pikettregelung den heutigen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Der Regierungsrat hat die Staatsanwaltschaft beauftragt, ihm bis Ende dieses Jahres über die Erfüllung der Anträge der Fachkommission zu berichten. Zur Jugendanwaltschaft stellte die Fachkommission dem Regierungsrat keine Anträge.