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15.04.2014
Verlängerte Öffnungszeiten für Gastrobetriebe während Fussball-WM
Verlängerte Öffnungszeiten für Gastrobetriebe während der Fussball-WM
Während der Fussball-Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 dürfen Gastrobetriebe an den Spieltagen statt wie üblich bis 24.00 Uhr ausnahmsweise bis 02.00 Uhr im Innenbereich geöffnet haben. Diese Ausnahmeregelung berücksichtigt so die Zeitdifferenz und auch, dass die Schweizer Fussballnationalmannschaft an dieser WM teilnimmt.
Diese Regelung gilt für alle Gastwirtschaftsbetriebe inklusive den Vereinswirtschaften sowie für alle mit der WM im Zusammenhang stehenden Gelegenheitswirtschaften an den jeweiligen Spieltagen, also nicht generell während den ganzen vier Wochen. Die verlängerten Öffnungszeiten bis 02.00 Uhr gelten ausschliesslich für den Innenbereich. Diese Lösung hatte bereits während der Fussball-WM 2010 problemlos funktioniert. Der Regierungsrat appelliert auch diesmal an erhöhte gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Längere Öffnungszeiten ausserhalb der Spieltage sowie bei "Nicht-WM-Gelegenheitswirtschaften / Anlässen" unterstehen wie üblich dem ordentlichen Bewilligungsweg.
Während der Fussball-Weltmeisterschaft vom 12. Juni bis 13. Juli 2014 dürfen Gastrobetriebe an den Spieltagen statt wie üblich bis 24.00 Uhr ausnahmsweise bis 02.00 Uhr im Innenbereich geöffnet haben. Diese Ausnahmeregelung berücksichtigt so die Zeitdifferenz und auch, dass die Schweizer Fussballnationalmannschaft an dieser WM teilnimmt.
Diese Regelung gilt für alle Gastwirtschaftsbetriebe inklusive den Vereinswirtschaften sowie für alle mit der WM im Zusammenhang stehenden Gelegenheitswirtschaften an den jeweiligen Spieltagen, also nicht generell während den ganzen vier Wochen. Die verlängerten Öffnungszeiten bis 02.00 Uhr gelten ausschliesslich für den Innenbereich. Diese Lösung hatte bereits während der Fussball-WM 2010 problemlos funktioniert. Der Regierungsrat appelliert auch diesmal an erhöhte gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme. Längere Öffnungszeiten ausserhalb der Spieltage sowie bei "Nicht-WM-Gelegenheitswirtschaften / Anlässen" unterstehen wie üblich dem ordentlichen Bewilligungsweg.