- Motorfahrzeug-Prüfstation
- Führerprüfungen
Führerprüfungen
Allgemeines
Genaueres zu allen in der Schweiz existierenden Ausweiskategorien finden sie auf der Webseite der "Vereinigung der Strassenverkehrsämter" (asa). Dort finden Sie Informationen, wie die Beschreibung der Kategorien, Voraussetzungen wie Alter, Kurse, Prüfungen, Lernfahrausweis oder auch administrative Abläufe.
Die nachfolgenden Abschnitte behandeln Informationen wie theoretische und praktische Führerprüfungen bei uns angemeldet und absolviert werden können. Die Gebühren für die jeweiligen Prüfungen in den nachfolgenden Tabellen.
Gebühren
Theorieprüfungen
Prüfungstyp | Gruppe | Einzel |
Basis A,B | 46.- | 138.- |
Vereinf. Basis M,F,G | 46.- | 138.- |
Zusatz C1,D1,121 | 46.- | 138.- |
Zusatz C,D | 60.- | 172.- |
CZV | 60.- | 172.- |
EPS | 46.- | 138.- |
Praktische Prüfungen
Kategorie | 1./2. Prüfung | 3./4. Prüfung | Manöver |
A | 92.- | 115.- | 36.- |
A1 | 92.- | 115.- | 36.- |
F | 138.- | 161.- | |
B | 138.- | 230.- | |
B1 | 138.- | 161.- | |
C | 207.- | 230.- | |
C1 | 207.- | 230.- | |
D | 276.- | 299.- | |
D1 | 207.- | 230.- | |
BPT | 207.- | 230.- | |
BE | 172.- | 195.- | |
C1E, CE, D1E, DE | 207.- | 230.- |
Die Gebühren für Kontrollfahrten entnehmen Sie aus der Spalte 1./2. Prüfung für die abzulegende Kategorie.
Theorieprüfungen
Theorieprüfungen können auf Deutsch, Französisch und Italienisch abgelegt werden. Sämtliche Prüfungen werden elektronisch absolviert. Für diese Computerunterstützte Theorie (CUT) benötigen Sie keinerlei Computerkenntnisse. Sie können sich gerne eine Demoprüfung für die Basistheorie ansehen.
Zulassung
Um eine Theorieprüfung ablegen zu können, benötigen Sie eine Zulassung zur Theorieprüfung. Dies setzt voraus, dass ein entsprechendes Gesuch beim Wohnsitzkanton eingereicht wurde und die Zulassungsbewilligung der Motorfahrzeugkontrolle für die Anmeldung zur Theorieprüfung vorliegt. Die Zulassungsbewilligung, oder wenn vorhanden der Lernfahrausweis, muss sowohl bei der Anmeldung zur Theorieprüfung wie auch am Prüfungstag gültig sein und vorgewiesen werden können.
Zur Prüfung werden nur angemeldete Personen zugelassen, die folgende Ausweise und Bewilligungen vorweisen können:
- Terminbestätigung
- Zulassungsbewilligung
- Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis)
- Wenn vorhanden, gültiger Lernfahrausweis
An- und Abmeldung
Anmeldung
Für die Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung verwenden Sie das Webformular.
Abmeldungen
Im Verhinderungsfall ist eine Abmeldung rechtzeitig (mindestens 5 Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum) der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel mitzuteilen. Gemäss Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel sind verspätete oder versäumte Abmeldungen gebührenpflichtig.
- Abmeldung via Webformular (mindestens 5 Arbeitstage vor Prüfdatum)
- Gebührenpflichtige Abmeldung (weniger als 5 Arbeitstage vor Prüfungsdatum)
Für jede gebührenpflichtige Abmeldung ist die Angabe der Kategorie und Register-Nummer der Zulassungsbewilligung zwingend notwendig .
Prüfungsorte
Münchenstein
MFP beider Basel
Reinacherstrasse 40
4142 Münchenstein
Prüfungstage
Montag: Morgens
Mittwoch und Donnerstag: Nachmittag
Samstag: zweimal im Monat am Morgen
Prüfungskategorien
A / B / C / D / A1 / B1 / C1 / D1 / F / G / MOFA / BPT
Schriftliche Prüfung
CZV / EPS-1 / EPS-2
Liestal
Frenkendörferstrasse 17
4410 Liestal
EDV-Schulungsraum / 3. Stock
Prüfungstage
Freitag: zweimal im Monat den ganzen Tag
Prüfungskategorien
A / B / A1 / B1 / F/ G / MOFA
Kategorien
Basistheorie: Bewerber um einen Führerausweis der Kategorien A, B, A1, B1
Vereinfachte Basistheorie: Bewerber um einen Führerausweis der Kategorie F, G oder MOFA
Zusatztheorie: Bewerber um den Führerausweis der Kategorien C, D, C1, D1, Berufsmässiger Personentransport (BPT)
Schriftliche Prüfung Chauffeurzulassungsverordnung (CZV): Bewerber um einen Fähigkeitsausweis der Kategorien C, D, C1, D1. Die Reihenfolge der schriftlichen CZV Prüfungen ist zu beachten:
- CZV Prüfung
- EPS-1 Prüfung
- EPS-2 Prüfung
Details
Basistheorie
Die Basistheorie besteht aus 50 Fragen. Maximal können 150 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten die gestellten Fragen beantwortet und mindestens 135 Punkte erreicht werden.
Vereinfachte Basistheorie
Bei der vereinfachten Theorie für die Kategorien F und G werden 40 Fragen gestellt. Maximal können 120 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten die gestellten Fragen beantwortet werden und mindestens 108 Punkte erreicht werden.
Bei der Mofa Theorie werden 30 Fragen gestellt. Maximal können 90 Punkte erreicht werden. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten die gestellten Fragen beantwortet und mindestens 81 Punkte erreicht werden.
Zusatz-Theorie
BPT Zusatz-Theorie
Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten 27 Fragen richtig beantwortet werden. Prüfungsinhalt: ARV2
C / D Zusatz-Theorie
Die Prüfung beinhaltet 40 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 60 Minuten 36 Fragen richtig beantwortet werden. Vorausgesetzt wird die Kenntnis des Prüfungsstoffs der Basistheorie. Zusätzliche Themenbereiche sind:
- Arbeits- und Ruhezeitverordnung (allg. Fragen)
- Sonntags- und Nachtfahrverbot
- Verhalten bei Unfällen
- Ladung (Verantwortlichkeit des Führers), Sicherung und Gewichtsverteilung
- Ausrüstung
- Masse und Gewichte
- Betriebssicherheit und Wartung (Lokalisierung von Störungen und rechtzeitige Veranlassung von Reparaturen)
- Kenntnisse der Fahrzeugtechnik. Funktionsweise und Bestandteile der verschiedenen Arten von Bremsanlagen, Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen (inkl. Vorschriften), Prinzipien der verschiedenen Anhängerkupplungssysteme
- Alkohol und Personentransport
Besondere Bestimmungen für die Kategorie C
-
- Fahrzeug- und Beförderungsdokumente, die für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Warenverkehr vorgeschrieben sind
- Vorschriften über den Transport von Gütern mit Lastwagen
- Sicherheitsfaktoren im Hinblick auf die Beladung des Fahrzeugs: Kontrolle des Ladeguts (einordnen und befestigen), Beherrschen von Schwierigkeiten mit verschiedenen Arten von Ladegut (z.B. flüssiges, hängendes Ladegut), Be- und Entladen von Gütern und die dafür erforderliche Verwendung von Ausrüstungsgegenständen
- Verantwortung des Fahrers während der Entgegennahme, des Transports und der Ablieferung der Güter im Rahmen der vereinbarten Bedingungen
- Verkehrsregeln, Signale und Markierungen, die die Verwendung von Lastwagen regeln
Besondere Bestimmungen für die Kategorie D
-
- Fahrzeug- und Beförderungsdokumente, die für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Personenverkehr vorgeschrieben sind
- Vorschriften über den Transport von Personen in Gesellschaftswagen
- Verantwortung des Fahrers bei der Personenbeförderung; Komfort und Sicherheit der Passagiere; Beförderung von Kindern; notwendige Kontrolle vor dem Abfahren
- Verkehrsregeln, Signale und Markierungen, die die Verwendung von Gesellschaftswagen regeln
C1 / D1 Zusatz-Theorie
Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten 27 Fragen richtig beantwortet werden. Vorausgesetzt wird die Kenntnis des Prüfungsstoffs der Basistheorie. Zusätzliche Themenbereiche sind:
- Arbeits- und Ruhezeitverordnung (allg. Fragen)
- Sonntags- und Nachtfahrverbot (allg. Fragen)
- Verhalten bei Unfällen
- Ladung (Verantwortlichkeit des Führers), Sicherung und Gewichtsverteilung
- Ausrüstung
- Masse und Gewichte
- Wartung und Betriebssicherheit
- Alkohol und Personentransport
- Verkehrsregeln und Signale für schwere Motorwagen
CZV-Prüfung
Informationen rund um die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) sind auf der Internetseite www.cambus.ch für Sie zusammengestellt worden. Schriftliche CZV-Prüfung mit Single Choice Test (40 Fragen). Es gibt sowohl für die Kategorien C/C1 als auch für die Kategorien D/D1 separate CZV-Prüfungen. In Verbindung mit den Theorieprüfungen sei angemerkt:
- Eine Zulassung zur CZV-Prüfung bedingt eine erfolgreich abgelegte Zusatztheorieprüfung
- Schriftliche Theorieprüfungen CZV und EPS werden in der Motorfahrzeug-Prüfstation durchgeführt.
Lernmaterial
Für die Bildung der erforderlichen Kompetenzen, empfehlen wir Ihnen den Regelunterricht bei einer Fahrschule zu besuchen. Mit der fachlichen Vermittlung des erforderlichen Wissens und des Verstehens werden Sie in die Lage versetzt, das erforderliche Verkehrsverständnis entwickeln zu können. Unterschätzen Sie die Anforderungen zum Bestehen der Theorieprüfung nicht. Lehrmittel sind in Fahrschulen und im Buchhandel erhältlich.
Auf der Website der "Vereinigung der Strassenverkehrsämter" (asa) wird ebenfalls auf Anbieter von Literatur und Lernsoftware verwiesen. Über den Inhalt der im Handel erhältlichen Lernmittel besteht keine behördliche Kontrolle. Deshalb kann kein Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit geltend gemacht werden!
Praktische Führerprüfungen
Mit guter Vorbereitung ganz entspannt zur Prüfung antreten - wie?
- Bereiten Sie sich auf die Prüfung gut vor
- Achten Sie auf die Angabe des Prüfungsorts auf Ihrer Terminbestätigung
- Halten Sie Ihre erforderlichen Dokumente und Formulare gemäss Ihrer Terminbestätigung bereit
- Wir empfehlen Ihnen frühzeitig zu erscheinen
- Die Prüfungsgebühren sind im Voraus an der Kasse im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes zu bezahlen
- Bitte beachten Sie, dass die Führerprüfung / Kontrollfahrt in deutscher Sprache durchgeführt wird
Praktische Führerprüfungen werden am Standort Münchenstein durchgeführt.
Zulassung
Lernfahrausweisinhaber der Kat. A, B, A1 und B1 müssen vor der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung den obligatorischen Kurs über Verkehrskunde und Motorradfahrschüler die praktische Grundschulung absolviert haben.
Vom Kursbesuch über Verkehrskunde befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer der erwähnten Kategorien oder Unterkategorien besitzen.
An- und Abmeldung
Anmeldung
Beachten Sie die Gültigkeit Ihres Lernfahrausweises/Zulassungsbewilligung. Die übliche Anmeldefrist beträgt drei bis vier Wochen. Für die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung verwenden Sie das Webformular.
Alternativ kann auch Ihr Fahrlehrer die Anmeldung für Sie übernehmen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Terminbestätigung von der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Prüfgebühren sind vor Prüfungsbeginn in bar oder per EC/Postcard an der Kasse der MFP zu entrichten.
Abmeldung
Im Verhinderungsfall ist eine Abmeldung rechtzeitig ( mindestens 5 Arbeitstage vor dem Prüfungsdatum) der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel mitzuteilen. Gemäss Vereinbarung über die Gebühren der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel sind verspätete oder versäumte Abmeldungen gebührenpflichtig.
Prüfungsfahrten im Winter
Allgemeines
Wegen winterlichen Strassenverhältnissenn kann es vorkommen, dass in den Monaten November bis März kurzfristig praktische Führerprüfungen abgesagt werden müssen, oder eine begonnene Prüfung abgebrochen werden muss. Sie haben die Möglichkeit sich bei sehr schwierigen Wetter- und Schneeverhältnissen am Prüfungstag zu erkundigen, ob diese auch stattfinden. Wir geben Ihnen gerne unter der nachfolgenden Telefonnummer Auskunft: 061 416 46 46
Ein Anspruch auf Umtriebs-Entschädigung besteht nicht, wenn aus obigen Gründen eine praktische Prüfung kurzfristig abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden muss.
Motorräder
In den Monaten Dezember, Januar und Februar werden keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen abgenommen. Wegen winterlichen Strassenverhältnissen kann es möglich sein, dass auch im November und März keine praktischen Prüfungen durchgeführt werden. Erkundigen Sie sich bitte am Prüfungstag, ob diese auch stattfinden. Lernfahrausweise der Kategorie Motorrad können aus gesetzlichen Gründen nicht verlängert werden.
Prüfungsfahrzeuge
Ergänzend zu den Bestimmungen gem.VZV Anh. 12
- Das Prüfungsfahrzeug muss sich in betriebssicherem und vorschriftsgemässen Zustand befinden. Die Tachoanzeige muss von der Beifahrerseite aus eingesehen werden können.
- Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss das Prüfungsfahrzeug auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein.
- Ausgenommen davon sind
- Motorräder > siehe "Prüfungsfahrten im Winter"
- Fahrzeuge > 3500 kg müssen mindestens auf der Antriebsachse mit Winterreifen versehen sein.
- Die Ausrüstung muss das Befahren von Autobahnen und Autostrassen gestatten. (Ausgenommen Motorräder Kat. A1 bis 50 ccm)
- Aussergewöhnliche Fahrhilfen sind nicht gestattet; Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden. Moderne technische und elektronische Ausstattungen wie Tempomat, Parkdistanzkontrolle und Abstandswarner werden nicht als aussergewöhnliche Fahrhilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 2VZV eingestuft. Prüfungsfahrzeuge mit derartigen Fahrhilfen sind an den Führerprüfungen zugelassen.
- Das Prüfungsfahrzeug ist durch den Kandidaten zu stellen.
- Bei Prüfungsfahrzeugen muss entweder die Handbremse für den Verkehrsexperten leicht erreichbar sein, oder das Prüfungsfahrzeug ist mit geprüften Doppelpedalen ausgerüstet (Dies gilt nicht, wenn für Lernfahrten keine Begleitperson vorgeschrieben ist).
- Elektrische Handbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind. Die Wirkung darf sich zudem durch Betätigen des Gaspedals nicht aufheben lassen. Eine entsprechende Bestätigung der Markenvertretung ist beizubringen. Um keine Diskussionen bei einer allfälligen Kontrolle der Polizei aufkommen zu lassen, empfehlen wir, dass diese Bestätigung bei Lernfahrten mitgeführt wird. An der Führerprüfung muss die Bestätigung vorgelegt werden.
- Besteht die Absicht, ein Fahrzeug mit Händlerschildern zu verwenden, muss sich der Prüfungskandidat als berechtigte Personen zur Verwendung dieser Kontrollschilder ausweisen, ansonsten kann die Prüfung nicht absolviert werden (berechtigte Personen nach der Verkehrsversicherungsverordnung Art. 25 ).
- Besteht die Absicht, ein Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern zu verwenden, müssen die zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten sein, damit das Fahrzeug in der Schweiz verwendet werden darf.
Ergänzende Angaben für das Prüfungsfahrzeug bei Motorradprüfungen finden Sie im Abschnitt Motorradprüfungen.
Motorradprüfungen
Prüfungsfahrzeug
Motorradführerprüfungen werden nur mit zweirädrigen-, der jeweiligen Kategorie entsprechenden Fahrzeugen abgenommen. Motorräder mit Doppelrädern, welche als ein Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Motorradbekleidung
Nur eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung bietet ihnen einen optimalen Schutz gegen die Witterung, für eine gute Sichtbarkeit und gegen Abrieb.
- Geprüfter Schutzhelm (mit Visier oder Brille)
- Motorradstiefel
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose
- Motorradjacke
Motorrad-Grundschulung
Die praktische Motorrad-Grundschulung ist bei behördlich autorisierten Kursanbietern zu absolvieren. Die Ausbildenden dürfen maximal 5 Auszubildende gleichzeitig unterrichten. Die obligatorische Motorrad-Grundschulung vermittelt Ihnen das nötige Grundverständnis der Fahrzeugbedienung, Blicktechnik und Fahrdynamik. Für die weiterführende Ausbildung (Haupt- u. Perfektionsschulung) empfehlen wir Ihnen Fahrstunden bei einer Motorradfahrschule zu absolvieren.
Manöverprüfung
Das Bestehen der Manöverprüfung ist Voraussetzung für das Fahren im Verkehr.
Durchführung und Prüfung
Die Bewerber müssen zeigen, dass sie in der Lage sind, sich auf ein sicheres Fahren vorzubereiten. Der Schutzbekleidung und der Betriebssicherheit des Motorrades ist besondere Beachtung zu schenken. Manöverprüfungen werden in Gruppen von 2 - 3 Personen durchgeführt. Die Prüfungsdauer beträgt 15 Minuten pro Person für 5 Einzelmanöver. Für die Zulassung zu der Prüfung sind die Anforderungen gemäss Merkblatt für die Ausbildung und die Prüfung der Kategorien A / A1 zu erfüllen.
Prüfungsumfang
5 Einzelmanöver bilden den Hauptteil der Prüfung. Zusätzlich werden das Abstellen auf dem Motorradständer und das Sichern des Fahrzeuges, das seitliche Schieben ohne Motorkraft und die Kenntnisse der Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen geprüft.
Anhalten/ Anfahren in Steigung / Gefälle
Wegfahren vom Parkplatz in Steigung nach rechts oder links
Anhalten / Wegfahren an den markierten Stellen in Steigung / Gefälle
Wiederholung des Vorganges in umgekehrter Fahrtrichtung
Parkieren auf dem Parkplatz
Anforderungen
-
- Sicheres Anhalten / Wegfahren
- Halteort und Randnähe einhalten
- Befahren der Gegenfahrbahn vermeiden
- Zeitbedarf beachten
Slalomfahren um Signalkörper und durch Engpässe
Anfahrt aus Gefällstrecke und zügig Slalomfahren
Parkieren auf Parkplatz
Anforderungen
-
- Kein Berühren oder Auslassen der Signalkörper
- Kein Fahrtunterbruch
- Sicheres Bogenfahren
Kreis- / Achterfahren
Mehrere kreisförmige Runden um Mittelpunkt in Links- / Rechtsfahrt
Mehrere kreisförmige Runden um Mittelpunkte in Achterform
Parkieren auf Parkplatz.
Anforderungen
-
- Sichere Bedienung von Gas / Kupplung / Bremse
- Gleichmässige, zügige Geschwindigkeit
- Runde Kreisfahrt
- Kein Fahrtunterbruch
Langsamfahren innerhalb markierter 15 Meterstrecke
Durchfahrzeit mindestens 15 Sekunden
Anforderungen
-
- Sichere Bedienung von Gas / Kupplung / Bremse
- Strecke in langsamer, gleichmässiger Fahrt durchfahren
- Spurabweichungen vermeiden
- Durchfahrzeit einhalten
- Kein Fahrtunterbruch
- Kein Dauerbremsen
Bremsen im Gefälle und auf gerader Strecke
Bremsen im Gefälle mit 1. Hinterradbremse / 2. Vorderradbremse
Bremsen auf gerader Strecke mit beiden Bremsen mit max. 50 km/h
Anforderungen
-
- Bremsbeginn bei Markierung einhalten
- Sichere Bedienung der Bremsen
- Kurzer Bremsweg erreichen
- Geschwindigkeitsvorgabe einhalten
- Sicher zum Stillstand kommen
Besonderes
Motorräder mit ABS führen die Übung mit eingeschaltetem System durch. Die Fahrfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.
Das folgende Video zeigt die einzelnen Manöver der Manöverprüfung und wie deren korrekte Ausführung aussehen kann:
(Das Filmmaterial ist urheberrechtlich geschützt)
Links
Auf der Webseite der "Vereinigung der Strassenverkehrsämter" (asa) finden Sie eine Übersicht der Onlineplattformen zum Thema Führerprüfung und Weiterbildung. Nachstehend sind noch weitere nützliche Links für Sie zusammengestellt.
Fahrlehrerausbildung
L-Drive.ch fahrlehrer-weiterbildung.ch
Schweizerischer Verkehrssicherheitsrat
vsr.ch
Regionaler Fahrlehrerverband Basel
basel.swissdrive.ch
Fahreignungsabklärungen
medtraffic.ch
Fahrerassistenzsysteme
smartrider.ch