Jagd

Quelle: Andreas Etter
Jagd im Kanton Basel-Landschaft: nachhaltiges Wildtiermanagement
Revierjagdsystem im Kanton Basel-Landschaft
Im Baselbiet ist die Jagd nicht nur eine Praxis, sondern eine tief verwurzelte Tradition. Hier wird das Revierjagdsystem betrieben. Dies bedeutet, dass eine Jagdgesellschaft in einem festgelegten Gebiet, in der Regel dem Gebiet einer Gemeinde, jagen darf. Den Gemeinden unterliegt in Baselland das Jagdregal. Sie verpachten das Revier an eine Gruppe von Jägerinnen und Jäger auf jeweils acht Jahre. Diese Pachtverträge sind die Grundlage für eine nachhaltige Jagd.
Die verpachteten Reviere haben eine Gesamtfläche von etwa 51’800 Hektaren. Diese verteilen sich auf rund 20’172 Hektaren Wald, 21’400 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche und rund 8’750 Hektaren Siedlungsfläche. Wer im Kanton Basel-Landschaft jagen will, muss über eine bestandene, vom Kanton anerkannte Jägerprüfung verfügen. Dafür ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis erforderlich. Sie dauert in der Regel mehr als ein Jahr.
Eigenverantwortung und Oberaufsicht
Im Zentrum des Revierjagdsystems steht die Eigenverantwortung der Pächter, die für Abschussplanung und Hegemassnahmen verantwortlich sind. Die Erfüllung des Abschusses, im Sinne einer nachhaltigen, wildökologisch orientierten Nutzung des Wildes, ist in erster Linie Sache der Jagdgesellschaft ebenso die Durchführung von Hegemassnahmen. In jedem Revier gibt es mindestens eine Person, die ehrenamtlich die Jagdaufsicht ausübt. Sie hat einen hoheitlichen Auftrag. Die Oberaufsicht über die Jagd und das Wildtiermanagement obliegt der kantonalen Fachstelle. So garantieren wir, dass die Jagdregeln gewissenhaft eingehalten werden.
Ziele des Jagdrechts
Das Jagdrecht regelt einerseits, die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und der ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten sowie bedrohte Tierarten zu schützen. Jagdbare Arten sollen nachhaltig und nach wildökologischen Kriterien genutzt werden. Gleichzeitig wird durch die Jagd der Wildeinfluss in Wald, Feld und Flur auf einem tragbaren Mass gehalten. Den Anliegen des Tier- und Naturschutzes wird dabei Rechnung zu tragen.
Nützliche Links und Informationen über das Jagdwesen
Wildschaden
Wildschaden melden
Jagdpass
Bestellformular für Gastjäger
Treffsicherheitsnachweis (TSN): Standblatt
Jagdpass/Stammdatenblatt für Pächter und/oder Aufseher
Antrag für die Wahl eines Jagdaufsehers
Adressliste Jagdgesellschaft: Aufgabenbereiche und Mitglieder
Anerkannte Jagdprüfungen
Jagdwaffen
Europäischer Feuerwaffenpass
Schalldämpfer
Ab 1. Februar 2025 ist für den jagdlich verwendeten Schalldämpfer keine jagdrechtliche Bewilligung mehr erforderlich. Die zugehörige Schulung ist somit betreffend Schalldämpfer rein informativ, für Nachtsichttechnik aber weiterhin vorgeschrieben. Für den Einsatz von Schalldämpfern ist weiterhin eine waffenrechtliche Bewilligung erforderlich. Diese erhalten Jägerinnen und Jäger bei der Fachstelle Waffen und Sprengstoff bei der Polizei Basel-Landschaft oder direkt hier.
Schwarzwild
Abschussmeldung Schwarzwild
Zugelassene einheimische Futtermittel die als Lockfutter an Kirrungen ausgebracht werden dürfen
Praxishilfe Wildschweinmanagement
Erfassungsformular Schwarzwildbeobachtungen
Überwachung von haustierrelevanten Krankheiten beim Schwarzwild in der Schweiz
Wildschweinprojekt - Schlussbericht
Gamswild
Wanderungsverhalten Gams-Jährling (Karte)
Fleischkontrolle bei Jagdwild
Merkblatt: Vorgehen Kennzeichnung, Aufbrechen/Beurteilung, Datenerfassung auf Begleitschein
Formular Begleitschein
Trichinellenuntersuchung
Untersuchungsantrag auf Trichinen
Merkblatt - Verschicken von Probematerial für die Trichinenuntersuchung
Lebensraumkarte
Rehwild
Gamswild
Begehungskarte Kanton Basel-Landschaft
Verfügungen / Weisungen
Jagdjahr 2024/2025: Ausübung der Jagd