- Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung
- Landwirtschaft
- Pflanzenschutzdienst
- Schadorganismen
- Invasive Schadorganismen
Invasive Schadorganismen
Der weltweite Personen- und Güterverkehr bringt zunehmend Organismen (vor allem Pflanzen, aber auch Tiere, Pilze und Mikroorganismen) in die Schweiz, welche hier auf natürliche Weise nicht vorkommen. Nur wenige von ihnen können bei uns dauerhaft überleben und oft bleiben sie unauffällig. Einige Arten sind jedoch problematisch, da sie sich sehr stark und schnell ausbreiten und dabei die Natur erheblich schädigen können. Diese eingeführten beziehungsweise eingeschleppten Organismen nennt man Neobiota. Man unterscheidet zwischen Neophyten (Pflanzen) und Neozoen (Tiere). Breiten sich diese massiv und ungehindert aus, bezeichnet man sie als invasiv.
Rechtliche Grundlage
Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) vom 10. September 2008 ist die wichtigste eidgenössische Rechtsgrundlage.
Kantonale Neobiota Strategie
Das Sicherheitsinspektorat hat zusammen mit der kantonalen Arbeitsgruppe Neobiota eine Neobiota-Strategie erarbeitet. Diese wurde im Januar 2015 vom Landrat verabschiedet. Die Strategie beinhaltet Massnahmen, die die weitere Ausbreitung der Neobiota verhindern sollen.
Massnahmen im Kanton
Neophyten können mechanisch und chemisch, wo dies gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) erlaubt ist, bekämpft werden. Die Bekämpfung der Neozoen ist besonders herausfordernd, da sie nicht wie Neophyten stationär sind.
Im Kanton Basel-Landschaft stehen zurzeit folgende neuen invasiven Schädlinge im Fokus:
- Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)
- Marmorierte Baumwanze // Merkblatt Halyomorpha halys von Agroscope
- Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus)
- Maulbeerschildlaus