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Neobiota
Was ist invasive Neobiota
Neobiota
Als Neobiota werden allgemein Lebewesen bezeichnet, welche sich durch den Menschen an neuen Orten etablieren konnten, an denen sie zuvor nicht einheimisch waren. Diese Verschleppung kann gewollt passieren, etwa durch das Einführen von Nutzpflanzen oder –Tieren, oder auch durch unbeabsichtigtes Einschleppen als blinde Passagiere.
Neophyten
Neophyten sind Pflanzen, welche sich durch den Menschen an neuen Orten etablieren konnten.
Neozoen
Neozoen sind Tiere, welche sich durch den Menschen an neuen Orten etablieren konnten.
Neomyceten
Neomyceten sind Pilze, welche sich durch den Menschen an neuen Orten etablieren konnten.
Invasiv
Eine eingeschleppte Art wird als invasiv bezeichnet, wenn diese an ihrem neuen Ort Probleme oder Schäden verursacht. Diese Schäden lassen sich wie folgt beschreiben:
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Ökologischer Schaden: Eingeschleppte Arten können Schäden an einheimischen Lebensräumen und Ökosystemen verursachen. Meist werden dabei einheimische Arten durch die eingeschleppten verdrängt und die Biodiversität in den betroffenen Lebensräumen schwindet.
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Wirtschaftlicher Schaden: Eingeschleppte Arten können wirtschaftliche Schäden anrichten. In den meisten Fällen betreffen die Schäden die Land- und Forstwirtschaft, manchmal auch die Infrastruktur. Viele Schädlinge in der Land- und Forstwirtschaft sind eingeschleppte Arten, welche Nutzbäume oder Obst- und Gemüsekulturen befallen.
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Gesundheitlicher Schaden: Eingeschleppte Arten können gesundheitliche Schäden an Menschen, Tieren oder Pflanzen verursachen. Sie können zum Beispiel giftig sein für Weidetiere, Krankheiten übertragen oder starke Allergien bei Menschen verursachen.
Unter invasiver Neobiota versteht man im Allgemeinen gebietsfremde Arten oder Lebewesen, die sich an ihrem neuen Lebensort so stark ausbreiten und vermehren, dass sie die einheimischen Arten verdrängen. Die Biodiversität von Lebensräumen wird dadurch beeinträchtigt. Einige invasive Neobionten verursachen auch gesundheitliche Probleme oder Schäden in der Land- und Forstwirtschaft.
Kantonale Neobiotastrategie
Der Kanton verfügt seit 2015 über eine vom Landrat verabschiedete Strategie zur Bekämpfung von Neobiota (Neophyten und Neozoen).
Strategie und Finanzierungsvorlage
Die Bekämpfung invasiver Neobiota steht im Kanton Basel-Landschaft seit geraumer Zeit zur Diskussion. In diesem Zusammenhang hat der Landrat im Januar 2015 die vom Regierungsrat vorgelegte Neobiota-Strategie verabschiedet und gleichzeitig eine Finanzierungsvorlage verlangt. Diese Finanzierungsvorlage wurde vom Sicherheitsinspektorat zusammen mit der kantonalen Arbeitsgruppe Neobiota erarbeitet und der Regierung vorgelegt. Gemäss der Finanzierungsvorlage belaufen sich die Kosten für die Umsetzung der Strategie auf ca. 5 Mio. Schweizer Franken über fünf Jahre verteilt. Die Regierung hat die Finanzierung der Neobiota-Strategie als nicht prioritär eingestuft und die Vorlage auf die nächste Legislaturperiode 2020 zurückgestellt.
Budgetantrag
Der Budgetantrag 2017/250_12„Umsetzung und Koordination der Neobiota-Strategie“ wurde im Dezember 2017 vom Landrat angenommen. Dem Sicherheitsinspektorat steht damit im Jahr 2018 ein Budget von CHF 300‘000.- für weitere Massnahmen zur Umsetzung der kantonalen Neobiota-Strategie zur Verfügung (in den Jahren 2016 und 2017 standen kein separates Budget zur Verfügung). Das Budget wird durch die kantonalen Arbeitsgruppe Neobiota gemäss der Priorisierung in der kantonalen Neobiota-Strategie eingesetzt (siehe M12).
Einsatz des Budgets
Die Strategie sieht die flächenmässige Bekämpfung von Neobiota ausschliesslich auf Kantonsland vor. Dem Kanton stehen nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung um die gesamte Bekämpfung zu übernehmen. Deshalb müssen die Gemeinden und Privatpersonen ihren Teil zur erfolgreichen Neophyten-Bekämpfung beitragen.
Ein Schwerpunkt des Sicherheitsinspektorats im 2018 ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und der Bevölkerung. Dies soll mit dem Bereitstellen einer Informations- und Koordinationsplattform (diese Website) sowie Schnittstellendienstleistungen erfolgen. Über Projekte und Erfolge wird auf der Seite News und Meldungen berichtet.
Priorisierung gemäss kantonaler Neobiota-Strategie
Der Kanton unterscheidet bei der Bekämpfungspriorität zwischen folgenden Standorten:
Priorität 1 (stark sensibel)
- Flussufer, die durch Erosion instabil werden.
- Bauwerke, die unter der Einwirkung invasiver Organismen leiden.
- Öffentliche Plätze (z.B. Parks, Kinderspielplätze), die mit gesundheitsgefährdenden Neophyten kontaminiert sind.
- Naturschutzgebiete, deren Artenbestand durch Neobiota verdrängt wird.
- Deponiestandorte und Abbau- / Wiederauffüllungsstandorte.
- Verkehrsinfrastrukturen, die destabilisiert werden können und bevorzugte Verbreitungswege darstellen.
Priorität 2 (sensibel)
- Verjüngungsflächen im Wald, wenn die Naturverjüngung nicht gefährdet ist und die Neophytenpopulation mit zunehmender Baumbeschattung wieder zurückgeht.
- Ökologische Ausgleichsflächen, die über Ansaat und Pflege freigehalten werden können.
Priorität 3 (wenig sensibel)
- Orte, an denen weder ökologische noch ökonomische Werte noch die Gesundheit der Bevölkerung direkt gefährdet sind.
Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach 4410 Liestal
T 061 552 51 11