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Leistungsvereinbarung mit dem Verein Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe AMKB bis Mitte 2021 verlängert
Der Regierungsrat hat die geltende Leistungsvereinbarung mit dem Verein Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe über Arbeitsmarktkontrollen bis Ende Juni 2021 verlängert. Dies, weil die Stimmberechtigten zuerst Anfang März über die Revision des Schwarzarbeitsgesetzes und des Arbeitsmarktaufsichtsgesetzes abstimmen müssen.
Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Verein Arbeitsmarkt-kontrolle für das Baugewerbe, AMKB, über Arbeitsmarktkontrollen endet per 31. Dezember 2020. Diese basiert auf dem geltenden Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und dem Arbeitsmarktaufsichtsgesetz. Die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Arbeitsmarktaufsicht sollen entsprechend dem Beschluss des Landrats revidiert werden. Am 7. März 2021 findet hierzu eine kantonale Volksabstimmung statt. Bei einer Ablehnung durch das Stimmvolk wird die aktuelle Gesetzeslage fortgelten.
Der Regierungsrat verlängert mit Blick auf die vorgenannten Umstände die geltende Leistungsvereinbarung mit der AMKB bis zur geplanten Inkraftsetzung der beiden revidierten Gesetze. Gemäss heutiger Zeitplanung ist dies bis zum 30. Juni 2021.