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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Mehr und einfachere Corona-Härtefallhilfen für Baselbieter Unternehmen
Kantonale Umsetzung der Härtefallmassnahmen des Bundes
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Covid-19-Härtefallverordnung angepasst und die Härtefallkriterien gelockert. Der Regierungsrat passt das Baselbieter Härtefallprogramm nun entsprechend an und beantragt dem Landrat eine Erhöhung der bereits beschlossenen Ausgabenbewilligung um 23,5 Millionen Franken. Hinzu kommen voraussichtlich weitere 23,5 Millionen Franken aus der Bundesratsreserve. Der damit bereitstehende Gesamtbetrag von 77,5 Millionen Franken soll uneingeschränkt für À-fonds-perdu-Beiträge und Bürgschaften zur Verfügung stehen.
Die Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft soll die ungedeckten Fixkosten der direkt und indirekt von den Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen entschädigen.
Kriterium: Behördlich angeordnete Schliessung um mehr als 40 Kalendertage …
Neu haben alle Unternehmen, die seit dem 1. November 2020 aufgrund behördlicher Massnahmen mehr als 40 Kalendertage geschlossen sind, Anspruch auf eine Härtefallhilfe in Form eines À-fonds-perdu-Beitrags. Dieser wird auf der Grundlage des Umsatzes der Jahre 2018 und 2019, der Dauer der behördlichen Schliessung und einer branchenspezifischen Fixkostenquote (Fixkosten in Prozent des Umsatzes) festgelegt. Damit erfolgt die Festlegung der Härtefallbeiträge nach einfachen, objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Bei einer Verlängerung der behördlichen Schliessung über den Februar hinaus kann die Härtefallhilfe mit einer zweiten Auszahlungsstaffel erhöht werden.
… oder Umsatzeinbusse um 40 Prozent
Für Unternehmen, welche innert Jahresfrist (Kalenderjahr 2020 oder innerhalb von 12 Monaten) eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent und mehr aufweisen, wird der Umfang der Härtefallhilfe analog ermittelt. Der Anspruch orientiert sich in diesem Fall an der Höhe der Umsatzeinbusse.
Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit, anhand der vom Bund festgelegten Kriterien Bankkredite zu 80 Prozent vom Kanton verbürgen zu lassen.
Die Härtefallhilfen an Unternehmen werden nach oben durch die Vorgaben der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes begrenzt.
Weitere Erhöhung absehbar
Der Bundesrat hat darüber hinaus am 13. Januar 2021 entschieden, die 750 Millionen Franken «Bundesratsreserve», welche das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht, ebenfalls für die kantonalen Härtefallprogramme einzusetzen. Dieser Betrag wird ausschliesslich vom Bund finanziert. Über die Verteilung an die Kantone wird der Bund später entscheiden; der Regierungsrat geht aber davon aus, dass die Verteilung nach dem gleichen Schlüssel erfolgt wie bei den bisherigen Tranchen. Somit stünden im Kanton Basel-Landschaft insgesamt 77,5 Millionen Franken für Härtefallhilfen zur Verfügung, davon muss der Kanton 17,67 Millionen Franken finanzieren.
Erneuter Rückgang bei den straflosen Selbstanzeigen im Jahr 2020
Die Anzahl eingereichter strafloser Selbstanzeigen bei den Steuern geht zurück. Sie pendelt sich jetzt auf niedrigem Niveau ein. Damit bleiben die Rekordzahlen des Jahres 2017 weiterhin unerreicht. Damals waren die hohen Eingänge auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs zurückzuführen.
Im Jahr 2020 wurden mit 286 eingegangenen straflosen Selbstanzeigen rund 62 Prozent weniger Meldungen eingereicht als im Jahr 2019. Im Vorjahr haben 463 steuerpflichtige Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich einmal im Leben «straflos» selber anzuzeigen (2018: 1'154; 2017: 1'927; 2016: 797; 2015: 345). In den kommenden Jahren ist es wenig wahrscheinlich, dass wieder markante Zunahmen erfolgen werden. Es ist eher davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen auf dem aktuellen Niveau stabilisieren werden.
Anstieg der Nachsteuererträge
Im vergangenen Jahr konnte die Bearbeitung der Anzahl Dossiers um rund 50 Prozent auf 866 Fälle gesteigert werden. Daraus resultierten Nachsteuererträge von rund 7,8 Mio. Franken (Vorjahr: 5,2 Mio. Franken) für den Kanton Basel-Landschaft und rund 2,1 Mio. Franken (Vorjahr: 1,2 Mio. Franken) für den Bund.
Bei den im Jahr 2020 erledigten Selbstanzeigen sind insgesamt rund 76,6 Mio. Franken an bisher nicht versteuertem Vermögen offengelegt worden. Der grösste einzelne zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 15,5 Mio. Franken. Bei den offengelegten Vermögenswerten handelte es sich, wie bereits in den Vorjahren, primär um Bankkonten, Wertschriftendepots, Stiftungsvermögen und vielfach ausländische Liegenschaften. Die bisher grössten Vermögen wurden in den Jahren 2015 bis 2017 nachdeklariert (2017:105,3 Mio. Franken; 2016: 101,9 Mio. Franken; 2015: 131,6 Mio. Franken).
Einkommensseitig wurden bisher nicht versteuerte Einkommen wie Entgelte aus selbstständigen oder unselbstständigen Nebenerwerbstätigkeiten, Renten, Alimente sowie Miet- oder Pachterträge gemeldet. Selbstanzeigen von juristischen Personen sind weiterhin selten.
Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Im Jahr 2020 hat die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum zweiten Mal Meldungen zu Kontostand, Zinsertrag und Dividenden im Rahmen des AIA erhalten. Von den knapp 73'000 eingegangenen Meldungen wurden rund 13'000 nach verschiedenen Kriterien ausgewählt. Diese werden wie im vergangenen Jahr im Rahmen der ordentlichen Veranlagungstätigkeit geprüft. Bislang wurde bei 1'025 Fällen festgestellt, dass die Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung möglicherweise nicht ordentlich deklariert worden sind. Auch in den kommenden Jahren dürften die AIA-Meldungen zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungsfällen führen.
Weiteres Genehmigung Gemeindebeschluss
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die von der Einwohnergemeindeversammlung Rothenfluh am 5. August 2020 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und zum Zonenplan Landschaft genehmigt.