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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Regierungsrat lehnt indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative ab
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats wie auch die Initiative zur Entlastung bei den Krankenkassenprämien sind aus Sicht des Regierungsrats nicht geeignet, die steigende Belastung der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien abzufedern. Ein bundesgesetzlicher Automatismus zur Festlegung der Prämienverbilligungsbeiträge der Kantone wäre weder zielgerichtet noch finanziell tragbar und würde der fiskalischen Äquivalenz widersprechen. Die Steuerung der Prämienverbilligung soll in der Kompetenz der Kantone bleiben.
Die Initiative will eine Garantie einführen, welche die Prämienbelastung der Versicherten auf 10 Prozent ihres Einkommens begrenzt. Der Gegenvorschlag des Bundesrats will die Kantone verpflichten, einen bestimmten Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der Versicherten für die Prämienverbilligung zu verwenden. Das Problem des Kostenwachstums im Gesundheitswesen lässt sich nach Ansicht des Regierungsrats jedoch weder mit der Initiative noch mit dem Gegenvorschlag des Bundesrats lösen. Gefragt sind stattdessen wirksame Massnahmen auf der Kostenseite und bei der Festsetzung der Tarife.
Unkontrollierbarer und finanziell nicht tragbarer Automatismus
Die Mehrkosten im Umfang von rund 900 Millionen Franken (ab 2024) und der weitere, durch die Koppelung an die Gesundheitskosten verursachte Anstieg würden den finanziellen Handlungsspielraum der Kantone stark einschränken und müssten durch Mehreinnahmen (beispielsweise Steuererhöhungen) oder Minderausgaben finanziert werden. Der Regierungsrat fordert deshalb, dass die Steuerung der Prämienverbilligung in der Kompetenz der Kantone bleibt. Dadurch können die Kantone die Prämienverbilligung weiterhin bedarfsgerecht und zielgerichtet ausgestalten.
Verletzung der fiskalischen Äquivalenz
Für die Höhe und die Entwicklung der Gesundheitskosten in der Schweiz sind aus Sicht des Regierungsrats nicht in erster Linie die Kantone verantwortlich. Die Kosten und ihr Wachstum ergeben sich zu einem bedeutenden Teil aus kantonal nicht steuerbaren Faktoren wie der demografischen Entwicklung und der grundsätzlich dezentralen Struktur des Gesundheitswesens. Auch der Leistungskatalog der Grundversicherung und die damit verbundenen Anreize, die für die Bevölkerung gesetzt werden, spielen eine Rolle. Letztlich beeinflusst der Bund mittels des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) massgeblich die Gesundheitskosten und deren Entwicklung.
Weiteres
Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bennwil am 4. April 2019 beschlossene Mutation 2019 «Bereich Ortskern» zu den Zonenvorschriften Siedlung mit nachstehenden Ausnahmen und nachstehendem Auftrag genehmigt.
Ausnahmen:
Von der Genehmigung ausgenommen und zur Überarbeitung zurückgewiesen werden:
- a) die Umzonung eines Teils der Parzellen Nrn. 122 und 123 in die Zone WG2,
- b) der asymmetrisch ausgeschiedene Teil des Chilchtalbächli im Bereich des Pfarrhauses.
Die Gemeinde wird angewiesen, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen und Nichtgenehmigungen) zu übernehmen.
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen am 24. September 2020 beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan «Büttenenfeldweg» und die Mutation «Büttenenfeldweg» zum Waldbaulinienplan «Büttene-Rai» genehmigt.