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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Der Kanton unterstützt die Berufsschau auch dieses Jahr
Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit 900'000 Franken an der grössten Berufswahlmesse der Schweiz. Diese findet vom 27. bis 31. Oktober 2021 in der Sporthalle Frenkenbündten in Liestal statt. Während dieser fünf Tage zeigt die Berufsschau auf 7’500 Quadratmetern die Vielfalt der Berufe auf, die im Kanton Basel-Landschaft erlernt werden können.
Der Regierungsrat hat beschlossen, die Berufsschau 2021 mit 900'000 Franken zu unterstützen. Für den Kanton ist die Berufsschau ein wichtiger Teil der Baselbieter Bildungspolitik und ein zentrales Element, damit die Baselbieter Schülerinnen und Schüler einen erfolgreichen nachobligatorischen Bildungsabschluss erlangen können. Für die Jugendlichen bietet sie die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Berufsbildern auseinanderzusetzen und gezielte Laufbahnentscheide zu fällen.
Berufe hautnah erleben
An der Berufsschau können sich Jugendliche nicht nur Hintergrundinformationen zu den einzelnen Berufen beschaffen, sondern auch bereits im Berufsalltag stehenden Lernenden bei ihrer Arbeit über die Schulter blicken, selber Hand anlegen und sich mit Fachleuten austauschen. Für Regierungsrätin und Bildungsdirektorin Monica Gschwind ist die Berufsschau ein wichtiger Baustein auf dem Weg ins Berufsleben: «An der Berufsschau können sich die Schülerinnen und Schüler ein umfassendes Bild über die Möglichkeiten in der Arbeitswelt machen und so die Weichen für ihre persönliche Zukunft stellen.»
Neben dem persönlichen Austausch gehört auch das Einholen von Informationen zur Berufsmaturität, zu den weiterführenden Schulen oder zu sonstigen Anschlussmöglichkeiten dazu. Gemäss den Meinungsumfragen der letzten Jahre wird die Berufsschau von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrpersonen und Lehrbetrieben gleichermassen geschätzt.
13. Berufsschau trotz Covid-19
Trotz der zurzeit herausfordernden Situation soll auf die Berufsschau nicht verzichtet werden, weshalb ein umfassendes Schutzkonzept erarbeitet wurde. Falls die Entwicklung im Herbst 2021 keine Präsenzveranstaltung zulässt, steht ein Alternativprogramm zur Verfügung. Zuständig für die Planung, Organisation und Durchführung der Berufsschau ist als ursprüngliche Initiantin die Wirtschaftskammer Baselland.
Weitere Informationen: www.berufsschau.ch
Baselbieter Härtefallhilfen: Bald 25 Millionen Franken ausbezahlt
Der Regierungsrat hat die siebte Tranche der Corona-Härtefallhilfen verabschiedet. Er bewilligte damit 30 weitere Gesuche und gab 1,8 Millionen Franken zur Auszahlung und 0,5 Millionen Franken als Bürgschaften frei. Insgesamt hat die Regierung nun bereits 450 Gesuche und bald 25 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben.
Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Gut ein Monat später wird nun bereits die siebte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 30 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 1'806’212 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 306'062 Franken. Mit der Tranche 7 wurden auch 21 Gesuche abgelehnt. Die siebte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge |
Bürgschaften |
Tranche 1 |
12 |
2 |
10 |
0 |
3 |
825’618 |
|
Tranche 2 |
20 |
19 |
1 |
0 |
0 |
1'024'818 |
|
Tranche 3 |
47 |
40 |
7 |
0 |
1 |
4'596'622 |
|
Tranche 4 |
66 |
57 |
7 |
2 |
0 |
4'086'943 |
179'984 |
Tranche 5 |
127 |
118 |
9 |
0 |
14 |
7'183'967 |
|
Tranche 6 |
71 |
44 |
26 |
1 |
38 |
4'861’731 |
7’440 |
Tranche 7 |
30 |
24 |
3 |
3 |
21 |
1'806’212 |
306’062 |
Total |
373 |
304 |
63 |
6 |
77 |
24'385’911 |
493’486 |
Bisher wurden 450 Gesuche bearbeitet und entschieden.
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532, LRB 664). Am 28. Januar 2020 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 54,75 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12, siehe LRB Nr. 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Bearbeitung, Überprüfung und Abwicklung der Gesuche benötigt. Vorbehältlich der Zustimmung der eidgenössischen Räte zu der vom Bundesrat am 27. Januar 2021 in Aussicht gestellten Aufstockung des Härtefallprogramms von 2,5 auf 5 Milliarden Franken, erhöht sich der Ausgabenbetrag um weitere 77,5 Millionen Franken auf 132,25 Millionen Franken. Insgesamt umfasst das Baselbieter Härtefallprogramm also 155 Millionen Franken. Davon werden 111,5 Millionen Franken vom Bund und 43,5 Millionen Franken vom Kanton finanziert.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Weiteres
Regierungsrat bewilligt 11 Gesuche für Mietzinsbeiträge im Umfang von 66'421 Franken
Im Kanton Basel-Landschaft wurden 17 Gesuche für Mietzinsbeiträge eingereicht. 11 Gesuche erfüllten alle Bedingungen und konnten vom Regierungsrat genehmigt werden. Insgesamt wird eine Summe von 66'421 Franken ausbezahlt.
Am 29. November 2020 wurde an der Urne das Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an die Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus angenommen. Beitragsberechtigt waren Mieterinnen und Mieter von Geschäftsräumlichkeiten im Kanton Basel-Landschaft, sofern sie eine Einigung mit ihrer Vermieterschaft auf eine Mietzinsreduktion von mindestens 1/3 der Netto-Miete für die Zeit der ausserordentlichen COVID-19-Massnahmen für die Monate April, Mai und Juni des Jahres 2020 vorweisen konnten, vorgängig keine Mietausstände hatten und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in einem Konkurs- oder Liquidationsverfahren befinden. Gesuche mussten bis bis spätestens am 27. Februar 2021 eingereicht werden.
Inkraftsetzung Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbei
Nachdem am 7. März 2021 das Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit und das Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt an der Urne deutlich angenommen wurde, setzt der Regierungsrat die beiden Gesetze und die dazugehörenden Verordnungen auf den 1. Juli 2021 in Kraft. Die Beschlüsse gelten unter dem Vorbehalt der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 7. März 2021.
> Verordnung über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (VSA)
> Verordnung über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAV) mit Aufhebung der Verordnung zum Arbeitsmarktaufsichtsgesetz
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat bereits am 9. März 2021 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. > Details