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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Baselbieter Härtefallhilfen: Jetzt schon 30 Millionen Franken ausbezahlt
Der Regierungsrat hat die achte Tranche der Corona-Härtefallhilfen verabschiedet. Er bewilligte damit 67 weitere Gesuche und gab 5,4 Millionen Franken zur Auszahlung und 0,2 Millionen Franken als Bürgschaften frei. Insgesamt sind nun bereits 550 Gesuche bearbeitet und schon 30 Millionen Franken zur Auszahlung freigegeben worden.
Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Knapp zwei Monate später wird nun bereits die achte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 67 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 5'380'315 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 186’944 Franken. Mit der Tranche 8 wurden auch 33 Gesuche abgelehnt.
Die achte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge in Franken |
Bürgschaften |
Tranche 1 |
12 |
2 |
10 |
0 |
3 |
825’618 |
|
Tranche 2 |
20 |
19 |
1 |
0 |
0 |
1'024'818 |
|
Tranche 3 |
47 |
40 |
7 |
0 |
1 |
4'596'622 |
|
Tranche 4 |
66 |
57 |
7 |
2 |
0 |
4'086'943 |
179'984 |
Tranche 5 |
127 |
118 |
9 |
0 |
14 |
7'183'967 |
|
Tranche 6 |
71 |
44 |
26 |
1 |
38 |
4'861’731 |
7’440 |
Tranche 7 |
30 |
24 |
3 |
3 |
21 |
1'806’212 |
306’062 |
Tranche 8 |
67 |
45 |
19 |
3 |
33 |
5'380’315 |
186’944 |
Total |
440 |
349 |
82 |
9 |
110 |
29'766’226 |
680’430 |
Bisher wurden 550 Gesuche bearbeitet und entschieden.
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532 und LRB 664).
Am 28. Januar 2021 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 132,25 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12 und LRB Nr. 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Umsetzung benötigt.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Weiteres
Erlass der Verordnung über den Schulsozialdienst auf Primarstufe
Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Schulsozialdienst auf Primarstufe erlassen. Diese regelt die Grundzüge für Angebote des Schulsozialdienstes auf der Primarstufe sowie die Aufgaben des Kantons. Über die Einführung und Organisation entscheiden die Einwohnergemeinden.
Die Schulsozialarbeit begleitet Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrpersonen bei sozialen und persönlichen Herausforderungen, die das Heranwachsen und das Miteinander in der Schule mit sich bringen. Sie ist damit ein bedeutender Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Weitere Informationen: Website Schulsozialarbeit
Kantonale Covid-19-Verordnung bleibt bis Ende April 2021 in Kraft
Seit Ende Februar 2021 werden schweizweit und auch im Kanton Basel-Landschaft wieder signifikant steigende Covid-19 Infektionen verzeichnet. Aus diesem Grund wird die Geltungsdauer der kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie um einen weiteren Monat verlängert. Neu gilt diese bis 30. April 2021.
Somit gilt in Einrichtungen der Kinderbetreuung weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 10 Jahren. Ebenso behält diese für Erwachsene und Kinder ab der 5. Primarklasse auf dem Schulareal sowie im Unterricht ihre Gültigkeit. Ausserdem wird das generelle Besuchsverbot in Spitälern aufrechterhalten. Ausnahmen können nach wie vor durch das jeweilige Spital selbst definiert werden.
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 27. August 2020 beschlossene Mutation «Parzelle Nr. 2122» zum Baulinienplan «Im Berg» und zum Bau- und Strassenlinienplan «Steinweg» genehmigt.