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Aus der Sitzung des Regierungsrats
2,5 Millionen Franken für regionale Sportanlagen
Der Regierungsrat genehmigt Beiträge von insgesamt rund 2,5 Millionen Franken aus den Mitteln des kantonalen Sportanlagenkonzepts (KASAK 4). Unterstützt werden das Multifunktionsprojekt «DOM» in Aesch und der Neubau der Fussballanlage Widen in Arlesheim.
Eine vom Fussballclub Arlesheim durchgeführte Nutzungsanalyse ergab ein erhebliches Defizit an Spielflächen für die über 500 lokalen Fussballerinnen und Fussballer. Zudem muss der Verein ein angemietetes Feld per Ende 2022 abtreten. Spätestens nächsten Herbst ist der FC Arlesheim also auf neue Spielflächen angewiesen, um sein Angebot aufrechtzuerhalten.
Der Club plant deshalb einen kompletten Neubau der Fussballanlage Widen. Dieser sieht eine neue Anordnung der Spielfelder, ein neues Kunstrasenfeld sowie drei 7er-Spielfelder vor, welche insbesondere für den Juniorenbereich sehr wertvoll sind. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf rund 2,6 Millionen Franken. Der Regierungsrat unterstützt den geplanten Neubau mit einem KASAK-4-Beitrag von maximal 485'500 Franken.
Potenzielles Leuchtturmprojekt in Aesch
Im Kanton Basel-Landschaft besteht ein ausgewiesener Bedarf nach mindestens einer multifunktionalen regionalen Sport- und Veranstaltungshalle. Eine Realisierung des Bauprojekts «DOM» im Areal Löhrenacker in Aesch würde die aktuelle Raumnot der lokalen Vereine beheben und Doppelnutzungen für Kultur sowie Sport ermöglichen. Je nach Veranstaltung könnte der «DOM» Platz für 1'200 bis 1’800 Zuschauerinnen und Zuschauer bieten und damit zu einem Zentrum mit grosser regionaler Ausstrahlung werden. Die veranschlagten Gesamtkosten liegen bei rund 19,5 Millionen Franken.
Der Regierungsrat spricht einen Beitrag von 2 Millionen Franken aus den vom Landrat genehmigten Ausgaben für die Umsetzung von KASAK 4, sofern die Gemeindeversammlung dem Antrag des Gemeinderats folgt.
Regierungsrat verabschiedet neue Regelungen zur Telearbeit und zur Gleitzeit
Der Regierungsrat hat die Verordnung zur Arbeitszeit angepasst. Neu können die Mitarbeitenden Arbeitszeit bis zu 20 Prozent ihres Beschäftigungsgrads an einem Telearbeitsplatz erbringen, sofern dadurch die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird. Mit Zustimmung der Vorgesetzten kann auch ein höherer Anteil an Telearbeit erbracht werden. Zudem kann die tägliche Arbeitszeit von denjenigen Mitarbeitenden, die im Gleitzeitmodell tätig sind, neu zwischen 6 und 24 Uhr und auch an Sonntagen und Feiertagen erbracht werden. Damit leistet der Regierungsrat einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Attraktivität des Kantons als Arbeitgeber.
Die im Herbst 2020 durchgeführte Befragung der Mitarbeitenden hat bestätigt, dass Mitarbeitende die Möglichkeit schätzen, ihre Arbeitszeit flexibel ausgestalten zu können. Dies kommt ihrem Bedürfnis entgegen, Arbeit und Privatleben bzw. Familie in Einklang zu bringen. Der Regierungsrat hat nun zwei Änderungen der Verordnung zur Arbeitszeit beschlossen, welche dem Wunsch nach mehr Flexibilität in dieser Hinsicht Rechnung tragen.
Telearbeit wird gefördert
Neu können die Mitarbeitenden Arbeitszeit bis zu 20 Prozent ihres Beschäftigungsgrads an einem Telearbeitsplatz erbringen, sofern dadurch die Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt unabhängig vom Arbeitspensum und ist somit auch mit einem Teilzeitpensum gültig.
Die Verordnung zur Arbeitszeit enthält des Weiteren keine generelle Beschränkung der Telearbeit auf ein maximales Pensum. Dieser Entscheid liegt im Ermessen der vorgesetzten Person. Es ist somit grundsätzlich zulässig, dass Mitarbeitende, wenn betrieblich möglich, auch mehr als 20 Prozent ihres Arbeitspensums mittels Telearbeit erbringen.
Die Änderung der Verordnung zur Arbeitszeit betreffend Telearbeit tritt am 1. Mai 2021 in Kraft. Die Anwendung ist nach der Aufhebung der zurzeit wegen Covid-19 geltenden Homeoffice-Pflicht bzw. einer allfällig darauffolgenden Homeoffice-Empfehlung des Bundesrats vorgesehen.
Flexiblere Arbeitszeiten
Den im Gleitzeitmodell arbeitenden Mitarbeitenden wird zudem seit dem 1. April 2021 mehr zeitliche Flexibilität bei der Erbringung ihrer Arbeitsleistung gewährt: Die neue Gleitzeitregelung sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeitenden unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen von 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr erbracht werden kann. Zudem können die Mitarbeitenden ihre Arbeit auch an Samstagen und, in Absprache mit der vorgesetzten Person, neu auch an Sonntagen und Feiertagen leisten, sofern es die betrieblichen Anforderungen zulassen. Die freiwillige Erbringung der Arbeitsleistung an Sonntagen und Feiertagen sowie am Abend nach 20 Uhr berechtigt nicht zu Zulagen.
Baselbieter Härtefallhilfen: Tranche 11 und zahlreiche Nachzahlungen
Der Regierungsrat hat bereits die elfte Tranche der Corona-Härtefallhilfen verabschiedet. Parallel dazu sind erstmals rund 290 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe vorgenommen worden. Zudem hat der Regierungsrat aufgrund der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats die Unterstützung der Gastronomie und der Fitnessbranche neu geregelt.
Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Mitte April wird nun bereits die elfte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 25 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 1'739’339 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 137’760 Franken. Mit der Tranche 11 wurden auch 8 Gesuche abgelehnt.
Die elfte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge in Franken |
Bürgschaften |
Tranche 10 |
58 |
36 |
20 |
2 |
23 |
3'078’667 |
479’440 |
Tranche 11 |
25 |
18 |
4 |
3 |
8 |
1'739’339 |
137’760 |
Total |
582 |
445 |
119 |
18 |
155 |
39'039’128 |
1'580’430 |
Bisher wurden 737 Gesuche bearbeitet und entschieden.
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021.
Nachzahlungen |
Anzahl |
In Franken |
Nachzahlungen aufgrund verlängerter Schliessungsdauer |
287 |
7'933'859 |
Berücksichtigung der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats ab 19. April 2021
Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, dass Restaurants ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen können. In seiner Medienmitteilung dazu hält der Bundesrat jedoch fest, dass viele Gastronomiebetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche wie bisher fortgeführt wird. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch nach dem 19. April 2021 als geschlossen. Der Monat April wird mit den laufenden Nachzahlungen bereits abgegolten. Für den Mai folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
In Fitnesszentren fällt gemäss den jüngsten Ausführungen des Bundesamts für Gesundheit das Trainieren an Geräten nicht unter eine Tätigkeit in einer Gruppe – jede/jeder trainiert für sich – weshalb auch mehr als 15 Personen gleichzeitig anwesend sein dürfen. Für die Bemessung der Härtefallhilfen gemäss §3 der Härtefallverordnung des Kantons Basel-Landschaft gelten Fitnesszentren deshalb ab dem 19. April 2021 als nicht mehr geschlossen. Zu beachten ist aber, dass diese Betriebe Härtefallhilfen für den ganzen Monat April 2021 (und den ganzen Dezember 2020) erhalten. Zudem profitiert diese Branche vom Zuschlag gemäss §3 Abs. 3 der Härtefallverordnung BL.
155 Millionen Franken für Baselbieter Härtefallprogramm
Der Landrat hat am 3. Dezember 2020 auf der Grundlage des Covid-19-Gesetzes und der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes insgesamt eine neue einmalige Ausgabe von 31,25 Millionen Franken für die Unterstützung von Unternehmen im Kanton Basel-Landschaft bewilligt (LRV 2020/532 und LRB 664).
Am 28. Januar 2021 hat der Landrat auf Antrag des Regierungsrats eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung auf 132,25 Millionen Franken bewilligt (LRV 2021/12 und LRB Nr. 741). Hiervon werden 0,5 Millionen Franken für die Umsetzung benötigt.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Karin Ritschard Ugi wird neu Mitglied des Verwaltungsrats des Kantonsspitals Baselland
Der Regierungsrat hat für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2023 Karin Ritschard Ugi in den Verwaltungsrat des Kantonsspitals Baselland gewählt. Damit wird der seit Ende 2020 vakante Sitz mit Schwerpunkt Pflege / Pflegewissenschaften wiederbesetzt. Karin Ritschard Ugi hat ihre berufliche Pflegekarriere 2002 an der Berner Insel Gruppe begonnen und verfügt über eine langjährige Erfahrung in Fach- und Personalführung. Aktuell leitet sie in der Direktion Pflege der Insel Gruppe die Kernbereiche, welche die Fachentwicklung der Pflege/MT, die Aus- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe sowie diverse Projekte im Rahmen der Neubauten und Digitalisierung beinhalten. Daneben absolviert sie das Promotionsstudium der Pflegewissenschaften an der University of North Carolina at Greensboro/USA & Berner Fachhochschule Gesundheit.
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Verlängerung Ausnahmebewilligung für Heizungen im Freien
Um die Gastro-, Hotel- und Eventbranche weiterhin zu unterstützen und Angebote im Freien auch bei kühleren Temperaturen zu ermöglichen, hat der Regierungsrat die Ausnahmenbewilligung für Heizungen im Freien verlängert. Die Ausnahmebewilligung für Restaurants, Cafés, Cateringbetriebe sowie für Hotels und Eventveranstalter gilt neu bis zum 30. Juni 2021.
Der RR-Entscheid beruht auf den Lockerungsmassnahmen des Bundesrates vom 14. April 2021, dazu der Link der Verordnung.
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die von der Einwohnergemeindeversammlung Blauen am 10. Dezember 2020 beschlossene Mutation zum Quartierplan «Kirchägerten» genehmigt.
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat bereits am 13. April 2021 über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds entschieden. > Details