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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Kanton unterstützt Ausbau des «suissetec»-Ausbildungszentrums
Der Regierungsrat hat einen Beitrag von 365'900 Franken an den Um- und Ausbau des regionalen Ausbildungszentrums für Berufe der Haustechnik in Liestal gesprochen. Damit stärkt der Kanton Basel-Landschaft die duale Berufsbildung weiter und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung des Fachkräftebedarfs.
Die «suissetec nordwestschweiz» ist die regionale Organisation der Arbeitswelt (OdA) für die Gebäudetechnikberufe. In ihren beiden Ausbildungszentren in Liestal und Basel führt sie sowohl die überbetrieblichen Kurse (ÜK) als auch die praktischen Lehrabschlussprüfungen durch. Die gestiegenen fachlichen Anforderungen in der Gebäudetechnik führten 2020 bei den Heizungs-/Sanitärinstallateur/innen EFZ und bei den Spengler/innen EFZ zu einer Lehrzeitverlängerung von drei auf vier Jahre und damit zu einem Anstieg der ÜK-Tage. Zusammen mit stabilen Lernendenzahlen ergibt sich so ein erheblicher Mehrbedarf an Werkstatt-, Theorie- und Aufenthaltsräumen.
Bekenntnis zum Erfolgsmodell Berufsbildung
Die Berufsbildung ist eine klassische Verbundaufgabe zwischen den OdA und den Kantonen. Neben der Subventionierung von ÜK und anderen Veranstaltungen kann der Kanton Basel-Landschaft als einer von nur wenigen Kantonen in der Schweiz auch Beiträge an Investitionsausgaben leisten, die der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Berufsbildung dienen.
Mit einer Beteiligung von 365'900 Franken an den Kosten für den notwendigen Um- und Ausbau des Liestaler Ausbildungszentrums bekennt sich der Kanton klar zur dualen Berufsbildung und unterstützt die Sicherstellung des Fachkräftebedarfs im Bereich Haustechnik.
Marc-André Giger und Guy Lachappelle werden neu Mitglieder des Verwaltungsrats des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB)
Der Verwaltungsrat des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) wird von den Regierungen der Trägerkantone durch gleichlautende Beschlüsse gewählt. Aufgrund des altersbedingten Ausscheidens von Alexander Biner per 30. Juni 2021, Manfred Manser und Fredi Zwahlen per 31. Dezember 2022 und zur Wahrung der Kontinuität haben die beiden Regierungen Guy Lachappelle per 1. Juli 2021 und Marc-André Giger per 1. November 2021 in den Verwaltungsrat des UKBB gewählt.
Baselbieter Härtefallhilfen: Über 50 Millionen Franken ausbezahlt
Der Regierungsrat hat jetzt bereits über 50 Millionen Franken an Corona-Härtefallhilfen ausbezahlt. Tranche 12 umfasst 58 bewilligte Gesuche und weitere 27 Nachzahlungen aufgrund der längeren Schliessungsdauer der Gastronomie- und Sportbetriebe. 12 Gesuche sind abgelehnt worden.
Der Kanton Basel-Landschaft hat Anfang Februar 2021 mit den Auszahlungen im Zusammenhang mit den Corona-Härtefallhilfen begonnen. Ende April wird nun bereits die zwölfte Tranche ausbezahlt. Diese umfasst 58 bewilligte Gesuche und Auszahlungen in der Höhe von 4'256’508 Franken sowie Bürgschaften in der Höhe von 92’800 Franken. Mit der Tranche 12 wurden auch 12 Gesuche abgelehnt.
Die zwölfte Tranche und die Zusammenfassung über alle Tranchen setzt sich wie folgt zusammen:
Härtefallhilfen |
Gesuche |
À-fonds-perdu §3 |
À-fonds-perdu §4 |
Bürgschaften |
Gesuche |
À-fonds-perdu-Beiträge in Franken |
Bürgschaften |
Tranche 11 |
25 |
18 |
4 |
3 |
8 |
1'739’339 |
137’760 |
Tranche 12 |
58 |
42 |
13 |
3 |
12 |
4'256’508 |
92’800 |
Total |
639 |
486 |
132 |
21 |
167 |
51'203’606 |
1'673’230 |
Bisher wurden 806 Gesuche bearbeitet und entschieden.
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021.
Nachzahlungen |
Anzahl |
In Franken |
Nachzahlungen 27. April 2021 |
27 |
449’127 |
Berücksichtigung der jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrats ab 19. April 2021
Der Bundesrat hat kürzlich entschieden, dass Restaurants ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen können. In seiner Medienmitteilung dazu hält der Bundesrat jedoch fest, dass viele Gastronomiebetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche wie bisher fortgeführt wird. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch nach dem 19. April 2021 als geschlossen. Der Monat April wird mit den laufenden Nachzahlungen bereits abgegolten. Für den Mai folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
In Fitnesszentren fällt gemäss den jüngsten Ausführungen des Bundesamts für Gesundheit das Trainieren an Geräten nicht unter eine Tätigkeit in einer Gruppe – jede/jeder trainiert für sich –, weshalb auch mehr als 15 Personen gleichzeitig anwesend sein dürfen. Für die Bemessung der Härtefallhilfen gemäss §3 der Härtefallverordnung des Kantons Basel-Landschaft gelten Fitnesszentren deshalb ab dem 19. April 2021 als nicht mehr geschlossen. Zu beachten ist aber, dass diese Betriebe Härtefallhilfen für den ganzen Monat April 2021 (und den ganzen Dezember 2020) erhalten. Zudem profitiert diese Branche vom Zuschlag gemäss §3 Abs. 3 der Härtefallverordnung BL.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Weiteres
Genehmigung Gemeindebeschluss
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die von der Gemeindeversammlung Duggingen am 2. Dezember 2020 beschlossene Mutation Bahnweg betreffend der Grundwasserschutzzone Gillmatten, Duggingen genehmigt.