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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Der Schulpsychologische Dienst (SPD), die Schulsozialarbeitenden und die Schulleitungen des Kantons Basel-Landschaft haben eine Zunahme von Schülerinnen, Schülern und Lernenden mit psychischen Belastungen festgestellt. Zudem werden die auftretenden Fälle komplexer. Der gestiegenen Nachfrage nach Beratung und Unterstützung begegnet die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) mit einem umfassenden Massnahmenpaket.
Mehrere wissenschaftliche Studien legen nahe, dass sich die Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders schwerwiegend auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen auswirken. Tatsächlich treten auch bei Baselbieter Kindern und Jugendlichen immer mehr und immer schwerwiegendere Fälle von Absentismus, Ängsten, depressiven Verstimmungen, Essstörungen, Aggressionen, Süchten und Suizidgedanken auf.
Entsprechend werden die Dienste, welche Kinder und Jugendliche in belastenden Situationen unterstützen, stärker beansprucht. Die pandemiebedingt erhöhte Auslastung der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie von spezialisierten Beratungsstellen führt jedoch zu langen Wartelisten für dringend benötigte Behandlungen.
«Quick Help» für Betroffene
Aus diesem Grund hat die BKSD in Zusammenarbeit mit den betroffenen schulunterstützenden Diensten und weiteren Beteiligten ein Paket von Sofortmassnahmen entwickelt, um Kinder und Jugendliche in Krisensituationen zeitnah und gezielt zu unterstützen. Insbesondere das Angebot an niederschwelligen Dienstleistungen wird ausgebaut, um möglichst viele Kinder und Jugendliche früh zu erreichen und die ganze Beratungskette zu entlasten.
Teil dieses Massnahmenpakets ist die befristete Einführung (1. Juni 2021 bis 31. Oktober 2021) einer telefonischen Notfallberatung «Quick Help» für alle Schülerinnen und Schüler, Lernende, Erziehungsberechtige, Lehr- und Fachpersonen und Schulleitungen. Diese psychologische Beratung wird wochentags während Bürozeiten vom SPD sichergestellt. Auch die ersten zwei Wochen und die letzte Woche der Sommerferien sind abgedeckt.
Weitere Massnahmen und Schritte
Darüber hinaus wird allen kantonalen Schulen die Anordnung von Überzeit für Schulsozialarbeitende sowie den Sekundarschulen auch für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ermöglicht. Die Nutzung und Wirksamkeit der Massnahmen werden Mitte Oktober evaluiert. Bei nachgewiesenem Bedarf soll eine Verlängerung möglich sein.
Weiterführende Informationen: www.bl.ch/quickhelp
Baselbieter Härtefallhilfen: Jetzt bei rund 68 Millionen Franken
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen jetzt bei knapp 68 Millionen Franken. Die Auszahlungen gehen diese Woche weiter mit der Tranche 17. Diese umfasst 3 neu bewilligte Gesuche und weitere 7 Nachzahlungen und Wiedererwägungen.
Die Tranche 17 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 3 bewilligte Gesuche und 7 Nachzahlungen und Wiedererwägungen und damit Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 4'100'486 Franken. Hinzu kommt eine Bürgschaft über den Betrag von 800’000 Franken. Mit der Tranche 17 wurde ein Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 17 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
|
Anzahl Neu |
Anzahl Total |
Neu in Franken |
Total in Franken |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
1 |
218 |
4323 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
3 |
|
32'485 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
2 |
163 |
494'674 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
4 |
|
3'569'004 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
4'100'486 |
64'971'117 |
Gewährte Bürgschaften |
1 |
25 |
800'000 |
2'773'970 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
1 |
187 |
|
|
*Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie und der Sportbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde vom Bundesrat dann aber bis zum 18. April 2021 verlängert. Mit Nachzahlungen leistet der Kanton Basel-Landschaft nun weitere Hilfen an Unternehmen, welche über den 28. Februar 2021 hinaus geschlossen bleiben mussten. Berücksichtigt wird bei diesen Nachzahlungen eine Schliessungsdauer bis und mit April 2021. Für den Mai 2021 folgt dann eine zweite Serie von Nachzahlungen. Auch dieses Mal müssen die betroffenen Unternehmen nicht selbst aktiv werden, die Nachzahlungen erfolgen automatisch.
**Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Weiteres
Schalter der kantonalen Verwaltung ab 7. Juni 2021 wieder normal geöffnet
Die Schalter der kantonalen Verwaltung sind ab 7. Juni 2021 wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Nachdem der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht in eine Homeoffice-Empfehlung geändert hat, hat der Regierungsrat die Regelungen für die Mitarbeitenden des Kantons angepasst.
Ersatzwahl Schulgesundheitskommission
Der Regierungsrat hat für den Rest der Amtsperiode bis 31. März 2022 Cécile Jenzer, Gemeinderätin in Brislach und Vorstandsmitglied des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBGL), in die Schulgesundheitskommission gewählt. Sie ersetzt als VBLG-Vertreterin Ursula Laager, die aus der Schulgesundheitskommission zurückgetreten ist.
Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds
Der Regierungsrat hat bereits am 25. Mai 2021 über Beiträge betreffend Filmförderung 1. Halbjahr 2021 aus dem Swisslos-Fonds entschieden. > Details