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Aus der Sitzung des Regierungsrats
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 26. September 2021
Der Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 26. September 2021 festgelegt. An diesem Wochenende finden zwei eidgenössische Abstimmungen und keine kantonalen Abstimmungen statt.
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 26. September 2021 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
- Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (BBl 2021 5507);
- Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) (BBI 2020 9913)
Kantonale Abstimmungen
Mangels Vorlagen finden keine kantonalen Abstimmungen statt.
Baselbieter Härtefallhilfen: nun bei über 71 Millionen Franken
Der Regierungsrat steht mit seinen Corona-Härtefallhilfen jetzt bei über 71 Millionen Franken. Die Auszahlungen gehen diese Woche weiter mit der Tranche 18. Diese umfasst 14 neu bewilligte Gesuche und 14 Nachzahlungen sowie Wiedererwägungen.
Die Tranche 18 der Corona-Härtefallhilfen umfasst 14 bewilligte Gesuche sowie 14 Nachzahlungen und Wiedererwägungen. Dies entspricht Auszahlungen in der Höhe von insgesamt 3'120’411 Franken. Mit der Tranche 18 wurden drei Gesuche abgelehnt.
Die Tranche 18 und die Zusammenfassung über alle Tranchen präsentiert sich wie folgt:
|
Anzahl Neu |
Anzahl Total |
Neu in Franken |
Total in Franken |
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
8 |
526 |
367'002 |
|
Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer * |
10 |
|
293'902 |
|
Anzahl bewilligte À-fonds-perdu-Beiträge |
6 |
129 |
376126 |
|
Wiedererwägungen aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen ** |
4 |
|
2'083'381 |
|
Total À-fonds-perdu-Beiträge |
|
|
3'120'411 |
68'091'528 |
Gewährte Bürgschaften |
1 |
25 |
0 |
2'773'970 |
Anzahl abgelehnte Gesuche |
3 |
190 |
|
|
*Nachzahlungen aufgrund längerer Schliessungsdauer
Ursprünglich war die Schliessung der Gastronomie-Betriebe und der Sportsbetriebe bis Ende Februar vorgesehen. Sie wurde später bis zum 18. April 2021 verlängert. Der Bundesrat hat am 14. April entschieden, dass Sportbetriebe ab dem 19. April wieder öffnen konnten, Restaurants durften ab dem 19. April 2021 ihre Terrassen wieder öffnen. Erst per 31. Mai 2021 durften die Restaurants auch ihre Innenräume wieder öffnen. In seiner Medienmitteilung vom 14. April hielt der Bundesrat fest, dass viele Gastrobetriebe nur mit der Öffnung der Terrassen noch nicht kostendeckend wirtschaften konnten, weshalb die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche fortgeführt wurde. Im Rahmen der Härtefallhilfe des Kantons Basel-Landschaft gelten diese Betriebe deshalb auch ab dem 19. April 2021 bis Ende Mai als geschlossen. Daher werden weiterhin Nachzahlungen an Unternehmen geleistet, welche über den 28. Februar hinaus geschlossen blieben mussten.
**Wiedererwägungen
Seit dem Beginn der Prüfung und Auszahlung der Härtefallhilfen haben sich die rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene (Covid-19-Gesetz und Covid-19-Härtefallverordnung) und die Covid-19-Härtefallverordnung BL mehrmals geändert, zuletzt per 1. April 2021. Auch bereits geprüfte Gesuche werden anhand der revidierten Kriterien neu beurteilt. Daher ist es möglich, dass erst abgelehnte Gesuche gemäss den revidierten Kriterien neu bewilligt werden oder auch bei bereits bewilligten Gesuchen neu ein höherer Betrag bewilligt wird.
Gesuche können weiterhin eingereicht werden
Direkt und indirekt betroffene Unternehmen können weiterhin ein Gesuch für eine Härtefallhilfe einreichen. Alle wichtigen Informationen und das Meldeformular sind mit dem folgenden Link zu finden: www.haertefallregelung-bl.ch
Weiteres
Unterstützung für Kulturunternehmen
Der Regierungsrat hat weitere Ausfallentschädigungen an gewinnorientierte Kulturunternehmen bewilligt. Deren Gesuche für Schäden, die im Jahr 2020 angefallen sind, sind damit vollständig abgeschlossen. Insgesamt sind Entschädigungen in der Höhe von knapp 2 Millionen Franken ausbezahlt worden.
Kreisschulratsvertrag Arboldswil/Titterten
Der Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Arboldswil und Titterten über den Kreisschulrat Arboldswil/Titterten vom 15. Juni 2020 und vom 26. August 2020 wird genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Statuten für den Zweckverband Forstrevier Schauenburg
Die von den Bürgergemeinden Frenkendorf, Muttenz und Pratteln eingereichten Statuten für den Zweckverband Forstrevier Schauenburg werden unter Auflagen genehmigt. Sie treten per 1. Juli 2021 in Kraft.
Genehmigung Gemeindebeschlüsse
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Böckten am 15. Dezember 2020 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Zunzgen am 18. September 2019 beschlossene Mutation des Zonenplans Siedlung Mutation 2019 «Gewässerraum» und der Mutation des Teilzonenplans Ortskern Mutation 2019 «Gewässerraum» mit nachstehenden Ausnahmen genehmigt.
Ausnahmen:
Von der Genehmigung ausgenommen und zur Überarbeitung zurückgewiesen werden (im Plan rot gestrichen):
- Festlegung des Gewässerraum entlang des Diegterbachs innerhalb des Siedlungsgebiets der Gemeinde Zunzgen.
- Verzicht auf die Ausscheidung des Gewässerraums für das eingedolte Nästelbächli im Bereich der Parzellen Nrn. 1355, 1357 und 1358.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Münchenstein am 14. Dezember 2020 beschlossene Mutation «Passerelle Gstad» zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft genehmigt.
- die vom Einwohnerrat Liestal am 19. August 2020 beschlossene Lärmempfindlichkeitsstufen-Planung 2019 genehmigt.
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Zeglingen am 7. September 2020 beschlossene Mutation «Gewässerraum» zum Zonenplan Siedlung und Zonenplan Landschaft genehmigt.